Ihre Kommission schliesst sich damit der Beurteilung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates an. Die Aufbewahrungsfristen müssen gesetzlich geregelt werden und den Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis Rechnung tragen.
Der Ständerat hat die Motion mit 30 zu 6 Stimmen angenommen. Ihre GPK beantragt Ihnen einstimmig, die Motion anzunehmen.