20.253371 Milchproduzentinnen und Milchproduzenten sollen Interessenvertretungen der Schweizer Milchproduzenten nicht mehr unterstützen müssen
Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) insofern zu ändern, dass die Beiträge der Milchproduzentinnen und -produzenten zur Vertretung landwirtschaftlicher Interessen bzw. für das Marketing im Milchsektor freiwillig werden. Grund des Vorstosses: Gemäss den Artikeln 8 und 9 LwG sind Schweizer Milchproduzentinnen und -produzenten verpflichtet, zur Selbsthilfe