26.0468Parlamentarische InitiativeKeine Finanzierung von Werbung und politischen Kampagnen aus Netz- und Grundversorgungserträgen
Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) ist so zu ändern, dass Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in Bereichen ohne Wettbewerb, namentlich im Netzbetrieb und in der Grundversorgung, keine Werbung betreiben dürfen – weder für Produkte und Dienstleistungen noch für Technologien, Strategien oder energiepolitische Anliegen – und dass Werbung nicht aus Netznutzungsentgelten, Grundversorgungstarifen oder anderen von