20.224491 Verbindlicher Mindestabstand von Windkraftanlagen zu bewohnten Siedlungen
Der Bundesrat wird beauftragt, den Mindestabstand von Windkraftanlagen (WKA) zu Siedlungsgebieten und bewohnten Immobilien auf mindestens das 7-Fache der Gesamthöhe der Windkraftwerke bis zur obersten Spitze des Propellers festzulegen und diesen Mindestabstand gesetzlich zu verankern. Grund des Vorstosses: Bisher fehlt eine gesetzliche Grundlage für Mindestabstände von WKA zu Siedlungsgebieten. Moderne