Motion Fischer Benjamin. Garantiefonds. Systemrelevanz klären und implizite Staatsgarantie abgelten

Auch in meiner Motion geht es um die Abgeltung der impliziten Staatsgarantie aufgrund von Systemrelevanz. Die Historie hat meine Vorrednerin schon sehr ausführlich dargelegt. Ich verzichte darauf, nochmals darauf einzugehen. Es ist klar: Grundsätzlich ist eine Systemrelevanz nicht mit der schweizerischen Wirtschafts- und Staatsordnung vereinbar. Es muss darauf hingearbeitet werden, dass jedes Unternehmen in Konkurs gehen kann.

Es stört mich manchmal am Diskurs, wenn man sagt: Wir müssen solche Fälle wie damals mit der UBS oder jetzt mit der CS verhindern. Das stimmt zwar, aber wir können nicht hier drin durch Regulierung verhindern, dass künftig ein Unternehmen in Konkurs gehen wird. Unternehmen werden auch in Zukunft in Konkurs gehen. Es ist ein inhärenter Teil des marktwirtschaftlichen Systems, dass das so ist. Für die allermeisten Unternehmen gilt diese Logik ja auch. Deshalb sprechen wir bei uns auch von einem marktwirtschaftlichen System.

Nun gibt es aber eine implizite Staatsgarantie für einige Unternehmen. Hier geht es darum, wie diese abgegolten werden soll. Auf die Frage von Kollege Portmann – ich sehe ihn gerade nicht, er kann es dann im Amtlichen Bulletin nachlesen -: Es ist schon so, dass der Bund und die SNB an diesen Rettungsaktionen Geld verdient haben. Ich komme aus der Versicherungsbranche. Dieses Geld ist nicht vergleichbar mit einem System, in dem man eine Prämie bezahlen muss, um das Risiko zu versichern, das der Staat getragen hat. Jetzt kann man sagen, dass es am Ende gut herausgekommen ist und der Staat etwas verdient hat. Ja, okay, aber so funktioniert das Risikogeschäft nicht. Wenn man ein solches Risiko denn wirklich versichern wollte, würde das sehr viel mehr kosten.

Der Bundesrat sagt hier, dass es sehr schwierig wäre, eine Prämie für einen solchen Garantiefonds festzulegen. Ja, damit bin ich absolut einverstanden, das ist sicher mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Aber dennoch kann es nicht sein, dass es einfach für einzelne Teilnehmer am Markt gratis eine solche Garantie durch den Staat gibt.

Natürlich ist mir bewusst, dass wir hier von ganz unterschiedlichen Konstellationen sprechen. Wie wir es auch schon gehört haben, zahlen die Kantonalbanken für die Garantie zum Teil bereits eine Prämie an die Kantone. Bei der Raiffeisenbank beispielsweise wäre eine Abwicklung möglicherweise machbar, wie das an sich vorgesehen ist, weil dort eben die Problematik des internationalen Geschäfts nicht so wie bei der UBS gegeben ist. Solange wir eine solche implizite Staatsgarantie haben, eine Gratis-Staatsgarantie für einige wenige, sorgt das für eine Benachteiligung aller Unternehmen, die eben nicht systemrelevant sind. Das führt quasi zu einer Zweiklassen-Marktwirtschaft; es gibt dann diejenigen, die untergehen, und diejenigen, die vom Staat gerettet werden. Das ist eine Marktverzerrung, und das darf es nicht geben.

Nun sagt der Bundesrat, so eine Zwangsversicherung mit expliziter Staatsgarantie – ich habe es genau gelesen; ich habe immer von impliziter Staatsgarantie gesprochen, aber der Bundesrat sagt natürlich zu Recht, man würde sie dann explizit machen – würde dann genau zu den Problemen der Fehlanreize und übermässigen Risiken führen. Einverstanden, aber ich fordere ja nicht die Einführung einer Zwangsversicherung durch den Staat. Die gibt es eigentlich bereits, nur ist sie im Moment gratis. Die Forderung ist nur, dass dafür auch etwas bezahlt wird, und wer sie dann eben nicht bezahlen will, muss entsprechend Massnahmen ergreifen, um eben nicht mehr als systemrelevant zu gelten.

Dazu kommt noch – das ist der erste Teil meiner Motion -, dass der Bundesrat überhaupt einmal definiert, welche Unternehmen als systemrelevant gelten. Denn es geht eben nicht nur um den Bankensektor, wir haben auch das Thema Axpo immer noch sehr präsent. Es geht darum, dass man das einmal festlegt. Ich nehme beruhigt zur Kenntnis, dass der Bundesrat sagt, staatliche Eingriffe ausserhalb der Strom- und Bankenbranche wären nicht zu rechtfertigen. Ich hoffe, man kann ihn dann auch darauf behaften.

Wir haben nun auch gehört, dass wir auf den Bericht warten, der im April kommen soll. Wir warten auch auf den PUK-Bericht. Daher stelle ich, analog zur Motion 23.3456, den Ordnungsantrag auf Rückweisung an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben zwecks Behandlung im Rahmen der Too-big-to-fail-Beratung.

Ich bitte Sie, dem Ordnungsantrag zuzustimmen und die Motion an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben zurückzuweisen, damit sie dann im Rahmen dieser gesamten Beratung behandelt werden kann.

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