Motion Schwander Pirmin. Rückkehrorientierten Schutzstatus stärken

Gerne vertrete ich hier die Motion Schwander, die den Bundesrat beauftragt, das Asylgesetz so zu ändern, dass bei Aufhebung des Schutzstatus S ausgeschlossen ist, dass die Personen in ein ordentliches Asylverfahren gehen. Damit soll die Rückkehr gestärkt und gefördert werden.

Am 11.[NB]April 2022 hat der Bundesrat für die Schutzsuchenden aus der Ukraine erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Der Schutzstatus S bezweckt eine befristete humanitäre Aufnahme, dies mit dem Ziel, Geflüchteten schnell und möglichst unbürokratisch Schutz zu gewähren. Der Status S wird pauschal vergeben, wenn die Kriterien erfüllt sind. Das heisst, es ist keine Einzelfallprüfung in einem ordentlichen Asylverfahren erforderlich.

Dieser Schutzstatus wurde 1998 als Reaktion auf die Fluchtbewegungen im Zuge des Balkankriegs eingeführt, damals aber nicht aktiviert, und er kam seither auch nie zur Anwendung. Mit dem im Februar 2022 ausgebrochenen Ukraine-Krieg wurde der Schutzstatus S zum ersten Mal aktiviert. Infolgedessen hat der Bundesrat nach der Konsultation die konkrete Ausgestaltung festgelegt, und seit dem 12.[NB]März 2022 wird der Schutzstatus nun auf die definierte Personengruppe angewendet. Ich möchte das deshalb besonders herausstreichen, weil wir bisher eben keine Erfahrung mit diesem Status hatten.

Der S-Status hat verhindert, dass rund 100[NB]000 Ukrainerinnen und Ukrainer ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen mussten, was zum totalen Kollaps unseres Asylsystems geführt hätte. Die Prämisse für diese pauschale Aufnahme ist aber die Rückkehrorientierung des Status; das hat der Bundesrat immer wieder versichert. Der Status ist vorübergehender Natur, er gilt zunächst für ein Jahr. Der Bundesrat beschliesst die Verlängerung und den Zeitpunkt der Aufhebung.

Die Personen erhalten einen S-Ausweis, dieser stellt aber keine eigentliche Aufenthaltsbewilligung dar. Sofern der vorübergehende Schutz noch nicht aufgehoben ist, erhalten Schutzbedürftige nach fünf Jahren vom Kanton eine befristete Aufenthaltsbewilligung – befristet bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes.

Nun sind zwei Jahre vergangen, und der Bundesrat hat den Schutzstatus S bis zum März 2025 verlängert. Aktuell haben etwas mehr als 65[NB]000 Personen einen aktiven Status S, und rund 5500 Gesuche sind noch hängig. Wie gesagt, bei diesem Status steht die Rückkehr im Vordergrund. Es ist wichtig, zu betonen, dass bei Aufhebung des Schutzstatus S die Schutzgründe ohnehin wegfallen. Deshalb soll nach Aufhebung des Schutzstatus S das allgemeine Recht, ein Asylgesuch im ordentlichen Verfahren zu stellen, eben aufgehoben werden. Es wäre ja geradezu absurd, wenn im Moment der Aufhebung des Schutzstatus S alle einfach in ein ordentliches Asylverfahren wechseln würden. Das System wäre so wirklich ad absurdum geführt, ein solches Vorgehen würde es an seine Grenzen bringen.

Ich weiss nicht, Herr Bundesrat – vielleicht können Sie es mir dann erklären -, wie Sie das genau handhaben wollen, wenn dann zum Zeitpunkt X bei Aufhebung des Status rund 65[NB]000 Personen potenziell in ein ordentliches Verfahren wechseln möchten. Nicht zuletzt fallen auch die enormen Kosten ins Gewicht, die dadurch verursacht würden, die wir bereits jetzt für den Schutzstatus S zahlen und die dann längerfristig zu bezahlen wären. Eine individuelle Prüfung nach einem allfälligen Ende des vorübergehenden Schutzes löst also Unsicherheit aus und überlastet unser Asylwesen.

Die Aktivierung des Schutzstatus S hat sehr schnell die Grenzen des aktuellen Asylverfahrens aufgezeigt. Die Grenzen sind nämlich dann erreicht, wenn man eine Situation mit Kriegsvertriebenen hat – eine Kriegssituation, wie sie in der Ukraine der Fall ist. Nun muss das Asylverfahren sofort und unbürokratisch korrigiert werden.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.

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