Wir beantragen Ihnen zwei Kürzungen beim Funktionsaufwand des Staatssekretariats für Migration. Einerseits geht es um eine Plafonierung des Personalaufwands auf 170 Millionen Franken und andererseits um eine Plafonierung im Bereich der Sach- und Betriebsausgaben auf 75 Millionen Franken. Alleine die Personalausgaben steigen gegenüber dem Voranschlag 2022 um 16 Millionen Franken. Das entspricht einer Erhöhung des Stellenetats um 103 Vollzeitstellen. Davon werden 97 Vollzeitstellen auf die Ukraine-Krise zurückgeführt. Der Sach- und Betriebsaufwand steigt um rund 10 Millionen Franken.
Ich kann hier nur wiederholen, was ich bereits bei Block 1 gesagt habe: Auch in ausserordentlichen Situationen, auch in Krisen gilt das Credo einer vernünftigen und nachhaltigen Finanzpolitik, die die Zukunft im Auge behält. Seit über zwei Jahren werden massive Mehrausgaben und [PAGE 2022] Erhöhungen des Stellenetats mit der Corona-Krise begründet. Nun haben wir die Strommangellage und natürlich eine Flüchtlingskrise. Damit lässt sich leicht alles begründen. Aber wir müssen akzeptieren, dass solche Herausforderungen bewältigt werden müssen, ohne dass dafür jedes Mal massive Aufstockungen getätigt werden. Es braucht mehr Bemühungen, sodass durch interne Sparmassnahmen Ressourcen beschafft werden können, um notwendige Aufstockungen zu kompensieren. Es wäre schön, wenn zu einem Zeitpunkt, in dem man nicht gerade wieder in einer Krisensituation ist – wobei man[NB]sich fragen kann, wann das jemals wieder der Fall sein wird -, auch einmal eine Kürzung des Personalbestands käme. Aber daran glaube ich nicht.
Eine Begrenzung des Wachstums beim Personal-, Sach- und Betriebsaufwand ist dringend notwendig. Ich sage es noch einmal bewusst: Es geht um eine Begrenzung des Wachstums, es ist keine Sparmassnahme. Gerade beim Personal muss das Wachstum gestoppt werden.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, unseren Minderheiten zuzustimmen.