20.224141 Abbau von Handelshemmnissen beim Import von Elektro- und Hybridfahrzeugen

Grund des Vorstosses:

Zahlreiche Elektro- und Hybridfahrzeuge werden von nicht EU-Ländern (z.B. USA) produziert. Die sicherheitsrelevanten Merkmale solcher Fahrzeuge entsprechen EU- und Schweizer Auflagen. Dennoch verlangen Schweizer Behörden ohne sachlichen Grund für deren Zulassung kostenintensive Bestätigungen und Prüfzertifikate für jedes einzelne Fahrzeug, etwa im Bereich der elektrischen Sicherheit und elektromagnetischen Verträglichkeit. Solche Nachweise nehmen zum Teil skurrile Folgen an: so werden Elektrofahrzeuge einer Lärmmessung unterstellt! Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen dabei auf, dass die betreffenden Fahrzeuge keine Gefährdung darstellen, zumal diese Fahrzeuge etwa in den USA und China auch für den EU-Markt hergestellt werden (z.B. Tesla). Von diesem bürokratischen Labyrinth profitieren kommerziell allein die Hersteller, da durch derartige regulatorische Vorschriften der grenzüberschreitende Intrabrand-Wettbewerb verhindert und damit höhere Preise in der Schweiz durchgesetzt werden können. Die derzeit geplante Revision erleichtert nicht den Wettbewerb, sondern verunmöglicht diesen im Ergebnis.Die Motion verhindert nachteilige Entwicklungen für den Wettbewerb und für den Umweltschutz. Zunächst werden beim Zulassungsverfahren technische Handelshemmnisse abgebaut: Diese unnötigen Zulassungsverfahren kosten im Regelfall 5000 Franken und dauern mehrere Monate. Mit einer einfachen Regelung wie in Deutschland kann der Wettbewerb intensiviert werden. Der Bundesrat kann somit ohne Aufwand ein Signal gegen die steigende Teuerung, die Hochpreisinsel Schweiz und für den Umweltschutz setzen, indem der Import von Elektro -und Hybridfahrzeugen erleichtert wird.

Antwort des Bundesrates:

Die vorliegende Motion verlangt Erleichterungen für die Zulassung von Fahrzeugen, die nicht für den EU-Markt bestimmt und nach den Vorschriften des ursprünglichen Bestimmungslandes produziert worden sind. Die Motion fordert insbesondere eine Orientierung an der Zulassungspraxis in Deutschland. Da dort nebst EU-Vorschriften auch nationale Vorschriften gelten können, die weniger streng sind als jene in der Schweiz, kann die Schweiz diese nicht ohne Weiteres anerkennen.Die in der Motion geforderte Anerkennung könnte zur Folge haben, dass etwa eingebaute Funkanlagen wie beispielsweise Reifendrucksensoren, Antikollisionsradare oder andere Sensoren Störungen verursachen oder gestört werden, oder andere in der Schweiz geltende Vorschriften nicht eingehalten werden.Die Motion fordert weiter, dass Gutachten von in der EU akkreditierten Prüfstellen als Grundlage für die vereinfachte Zulassung anerkannt werden. Aus oben genannten Gründen können solche Gutachten (welche lediglich die Einhaltung von nationalem Recht nachweisen) nicht ohne Weiteres als Nachweis für die Gleichwertigkeit mit Schweizer Recht anerkannt werden. Fahrzeuge bedürfen in solchen Fällen einer Prüfung durch eine Schweizer Prüfstelle, um die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Vorschriften nachzuweisen (Art. 12 und 13 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01]). Ausländische Gutachten werden dabei im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt.Mit der geltenden Regelung können die Betriebs- und Verkehrssicherheit generell und insbesondere die elektrische Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit gewährleistet werden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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