20.223950 Stärkung der Postaufsicht statt Zuständigkeitschaos

Grund des Vorstosses:

Die Aufsicht muss organisatorisch-strukturell der zentralen Bedeutung der Post für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft entsprechen. Einerseits muss sie für die Einhaltung des Grundversorgungsauftrags besorgt sein. Anderseits ist angesichts der forschen Akquisitionsstrategie in Zukunft mit einer wachsenden Zahl von Anzeigen zu zentralen Fragestellungen zu rechnen. Im Vordergrund stehen die Respektierung der Marktordnung, die Einhaltung des gesetzlichen Unternehmenszwecks (Logistik, Post- und Zahlungsverkehr) oder die Quersubventionierung.Der Bundesrat hat bei der Beantwortung meiner Interpellation 22.3406 „Aufsichtsvakuum bei der Post“ zu der Anzeige der Firma Abacus in Sachen „Klara“ festgehalten, der geltenden Postgesetzgebung lasse sich nicht eindeutig entnehmen, wer dafür sachlich zuständig sei. Die Zuständigkeit sei durch Auslegung zu ermitteln, also durch die Gerichte. Mit Ausnahme der Überprüfung des Quersubventionierungsverbots hat die Postcom ihre Zuständigkeit klar verneint und auf das BAKOM verwiesen, dass auch gut 10 Monate nach Einreichen der Anzeige seine eigene „Auffangzuständigkeit“ immer noch nicht geklärt hat.Es besteht einerseits die Gefahr, dass am Schluss auch das Bakom seine Zuständigkeit verneint. Anderseits ist das Bakom funktionell und personell nicht geeignet, neben seinen vielen anderen Zuständigkeiten, die zumeist in einem völlig anderen Sachbereich liegen, auch noch die Post als eines der grössten Bundesunternehmungen in Teilbereichen zu überwachen. Vielmehr braucht es eine einheitliche Aufsicht durch eine personell, sachlich und kompetenzmässig gut ausgestattete Aufsichtsbehörde.Wenn bei zentralen Aufsichts-Fragen die Zuständigkeit zuerst in einem aufwändigen Verfahren von einem Gericht entschieden werden muss, besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Da sich die Post zunehmend im freien Markt breit macht und in grossem Stil KMU akquiriert, währenddem die Grundversorgung in der Bevölkerung immer mehr zu Klagen Anlass gibt, bitte ich den Bundesrat, möglichst rasch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen vorzulegen.

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass hinsichtlich der Abgrenzung und Tragweite der Aufsichtskompetenzen im Postbereich Klärungs- und allenfalls rechtlicher Anpassungsbedarf besteht. Aus mehreren Gründen erachtet er es jedoch nicht als sinnvoll, die Umsetzung unmittelbar, d.h. losgelöst vom Ausgang der genannten Aufsichtsverfahren und dem sich abzeichnenden weiteren Revisionsbedarf im Postbereich an die Hand zu nehmen. Zum einen sind die im Rahmen der Aufsichtsverfahren zu klärenden rechtlichen Fragen wesentlich für eine allfällige Neuregelung der Aufsichtskompetenzen. Zum anderen prüft der Bundesrat derzeit mögliche Anpassungen bei der postalischen Grundversorgung. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist beauftragt, dem Bundesrat bis im Sommer 2023 einen Bericht mit den Ergebnissen und Vorschlägen zum weiteren Vorgehen zu unterbreiten. Die künftige Ausgestaltung der Grundversorgung und der Regulierung bzw. Aufsicht interagieren stark miteinander. Je nachdem, welche Anpassungen an der heutigen Grundversorgung vorgenommen werden, stellen sich neue regulatorische und aufsichtsrechtliche Fragen. Vor diesem Hintergrund sind punktuelle und isolierte Anpassungen bei den Aufsichtskompetenzen nicht zielführend. Stattdessen sollen die Anliegen des Motionärs in die Ausarbeitung des Konzepts zur Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung integriert werden. In diesem Kontext ist auch das geltende Aufsichtskonzept zu analysieren und je nach Anpassungsgrad der heutigen Grundversorgung teilweise oder ganzheitlich zu überarbeiten. Wie bereits in der Antwort des Bundesrates auf die Motion 17.3013 des Nationalrates (KVF-N) „Aufsichtsinstrumente im Postbereich gesetzlich verankern“ vom 14. Februar 2017 ausgeführt, weist die geltende Postgesetzgebung Inkonsistenzen insbesondere hinsichtlich der Durchsetzungsinstrumente der verschiedenen Aufsichtsbehörden auf. Ziel wird es sein, ein zur weiterentwickelten Grundversorgung adäquates und einheitliches Regulierungs- und Aufsichtskonzept zu erarbeiten In die Gesetzgebungsarbeit einbezogen werden unter anderem die Überlegungen im Rahmen der Querschnittsprüfung der Aufsicht über die Grundversorgung – PostCom, ComCom, BAKOM – der Eidgenössischen Finanzkontrolle EFK. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Jetzt Teilen:

Kontakt

SVP Zürich
z. Hd. Benjamin Fischer
Lagerstrasse 14
8600 Dübendorf

Datenschutz

Social Media