22.7233 Rechtsharmonisierung mit der EU

Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die von der parlamentarischen Initiative 21.480 geforderte Rechtsharmonisierung mit der EU, nicht mit der am 25. Februar 2022 veröffentlichten Stossrichtung für das „Verhandlungspaket mit der EU“ vereinbar ist?

Antwort des Bundesrates vom 14.03.22

Anlässlich seiner Klausursitzung vom 23. Februar 2022 hat der Bundesrat die Stossrichtung der Schweizer Agenda für die weitere Zusammenarbeit mit der EU festgelegt. Er will die offenen Punkte in den Beziehungen mit der EU – inklusive die institutionellen Fragen – auf der Grundlage eines breiten Paketansatzes angehen. Dieser Beschluss von 23. Februar dient als Grundlage für Sondierungsgespräche mit der EU. Der Bundesrat wird sich – wie üblich – mit der parlamentarischen Initiative 21.480 erst befassen, nachdem das Parlament ihn zur Stellungnahme eingeladen hat. Allfällige Rechtsharmonisierungen mit der EU sollen aber in jedem Fall nicht automatisch erfolgen, sondern nur dort, wo dies im Interesse der Schweiz ist. Es ist nach wie vor die Absicht des Bundesrats, mit der EU einen hochrangigen politischen Dialog zu etablieren, in dessen Rahmen eine Gemeinsame Agenda über die weitere Zusammenarbeit im Sinne des Beschlusses des Bundesrates vom 23. Februar entwickelt werden kann.

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