Der Postulant hat natürlich recht: Die Digitalisierung ist ein grosses Thema und hat sehr vieles verändert. Das Postulat will nun einen Bericht, der aufzeigt, welches die weiteren Entwicklungsschritte des Projekts Digitale Verwaltung Schweiz sind und welche Massnahmen angedacht sind, um die Verbindlichkeit der Massnahmen bezüglich der gemeinsamen Organisation von Bund und Kantonen zu steigern. Dabei ist – wir haben es gehört – das Szenario „Schaffung eines Digitalisierungsartikels in der Bundesverfassung“ mit ersten inhaltlichen Rahmenbedingungen darzustellen. Die bereits bestehende Zusammenarbeitsorganisation Digitale Verwaltung Schweiz könne dem Anspruch des höheren Koordinations- und Harmonisierungsbedarfs im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung mangels Weisungskompetenz heute nicht ausreichend gerecht werden.
Wir sind mit dem Postulanten einig, dass die Verwaltung bezüglich Digitalisierung im Hintertreffen ist. Aus staatspolitischen Gründen sehen wir jedoch eine zusätzliche Weisungsbefugnis für die Digitale Verwaltung Schweiz als problematisch an und lehnen insbesondere einen allgemeinen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung ab. Digitalisierung ist immer ein Mittel zum Zweck und nicht der Zweck an sich. Die Digitalisierung soll helfen, dass der Staat seine Aufgaben effizient erledigen kann. Wir dürfen aber nicht unsere Staatsordnung der Digitalisierung unterordnen. Die Digitalisierung betrifft viele, in Zukunft wohl alle Politikbereiche. Wir wollen auf keinen Fall die Kompetenzen der Staatsebenen durch die Hintertüre der Digitalisierung auf die Bundesebene verschieben. Dies würde nicht zuletzt gegen das Subsidiaritätsprinzip verstossen.
Der Postulant hat es gesagt: Der Föderalismus, das Departementalprinzip, diese vertikale und horizontale Machtteilung, die eben zu den Grundfesten und damit zum Erfolgsrezept der Schweiz gehören, führen irgendwie zu diesem Silodenken, das problematisch sein kann; das ist richtig. Dies jedoch über einen Digitalisierungsartikel zu lösen, würde quasi bedeuten, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Zudem ist der Bund in Sachen Digitalisierung schlicht gar nicht so weit, um Standards für alle Kantone vorschreiben zu können. Der Bund soll zuerst seine Hausaufgaben auf Bundesebene erledigen, bevor man überhaupt über einen solchen Verfassungsartikel nachdenkt, der dann die anderen Staatsebenen verbindlich einbinden will.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gesagt, dass die nötigen Abklärungen zu verschiedenen Varianten ohnehin in Auftrag gegeben werden. Also – dies noch als letztes Argument – ist ein zusätzlicher Bericht auch gar nicht nötig.
Wir beantragen Ihnen, das Postulat nicht anzunehmen.