Sehr geehrter Herr Bundesrat, in Referaten haben wir vorhin gehört, dass es beispielsweise auch möglich wäre, dass der Hitlergruss unter diese Bestimmung fällt. Ist es also möglich, dass mit diesem Gesetz eine bestimmte Bewegung des eigenen Körpers unter Strafe gestellt wird? Es könnte also etwas, das ich mit meinem Körper tue, unter Strafe gestellt werden, falls irgendeine Behörde eine bestimmte Gesinnung daran festmacht. Wie können Sie das mit den Grundrechten vereinbaren? [PAGE 735]