Wir beraten die Motion Nause, die eine nationale Regelung für private Sicherheitsdienstleistungen fordert. Die Argumente von Kollege Nause sind durchaus nachvollziehbar. Wir haben diese Diskussion ja auch verfolgt, und es gibt Akteure, auch aus der Sicherheitsbranche, die genau das fordern. Es gibt kantonale Unterschiede, und es gibt fragwürdige Anbieter, die der Branche schaden und diese in Verruf bringen; das ist tatsächlich so. Aber die entscheidende Frage, die wir hier stellen müssen, ist: Braucht es eine nationale Regelung? Und meine Antwort ist ganz klar: nein.
Der Sicherheitssektor ist, wie viele andere Sektoren auch, ein dynamischer Markt, der nicht durch unnötige Bürokratie eingeschränkt werden soll. Kollege Nause bringt das Konkordat der Romandie als Beispiel an. Das ist schon nicht ganz dasselbe. Weil es nicht möglich war, sich auf ein gemeinsames Konkordat zu einigen, soll jetzt wieder der Bund kommen und zentralistisch eine übergeordnete Regelung machen? Nein, das sollten wir nicht tun.
In der Begründung werden auch diverse Themen etwas durcheinander gebracht. So wird von Bewilligungsvoraussetzungen, Ausschlussgründen, Mindestanforderungen an die Aus- und Weiterbildungen gesprochen, aber auch von Regelungen in Spezialbereichen wie Diensthunde und Waffentragen usw. Dazu muss man einfach sagen: Die einschlägigen Gesetze sind klar, das Gewaltmonopol ist klar, und auch die Zwangsanwendung ist in diesem Land bereits klar gesetzlich geregelt. Auch wo die Trennung verläuft zwischen staatlichem Gewaltmonopol und privaten Sicherheitsdiensten, ist klar geregelt.
Die private Sicherheitsbranche soll sich selber regulieren. Sie soll diese Standards setzen. Das hat man auch versucht, und nur, weil es hier gewisse Uneinigkeiten gibt, will man jetzt die Verantwortung an den Bund abschieben. Ich kann Ihnen sagen, wie es kommen wird, nämlich so, wie in vielen anderen Bereichen auch, wo man nach mehr Regulierung schreit, und am Ende schafft man ein Bürokratiemonster, schafft Aufwand, der gerade dazu führt, dass die Kleinen aus dem Markt gedrängt werden oder dass es sich nur noch Grössere leisten können, in diesem Markt tätig zu sein. Wir sehen das bereits bei anderen Märkten, und das wollen wir hier nicht. Es braucht keine zusätzlichen staatlichen Vorgaben. Die Branche kann mit Labels arbeiten. Es geht darum, dass der, der die Dienstleistungen nachfragt, halt auch genau hinschaut, wen er engagiert. Es gab diese negativen Fälle beim Bund, darüber gab es auch Schlagzeilen, wo Sicherheitsdienste in Asylzentren eingesetzt wurden, die offensichtlich den Standards nicht genügt haben. Es ist die Aufgabe des Auftraggebers, die Standards entsprechend zu kontrollieren. Diese Aufgabe würde mit einer zusätzlichen nationalen Regulierung nicht gelöst.
Wir wollen auch diesen Wettbewerb. Wir stehen zum Föderalismus. Es ist ein Wettbewerb der Ideen. Einige Kantone können es besser machen als andere Kantone, und dann sieht man, was sich durchsetzt. Hier ist eben das Binnenmarktgesetz richtig, weil es den Wettbewerb schützt und dafür sorgt, dass es möglich ist, unter fairen Bedingungen in der ganzen Schweiz tätig zu sein und die Dienstleistungen anzubieten.
Wir anerkennen die Herausforderungen, die es in der Sicherheitsbranche gibt. Es ist berechtigt, dass man dieses Anliegen vorbringt, aber der Weg über eine neue nationale Gesetzgebung ist klar der falsche. Es braucht keine zentrale Steuerung durch den Bund. Es braucht mehr Selbstverantwortung, es braucht Branchenlösungen, es braucht regionale Flexibilität, und deshalb bitte ich Sie, die Motion Nause nicht anzunehmen.