Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Jura (Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Moutier). Genehmigung

Als in dieser Frage neutraler Zürcher ist es mir ein Anliegen, noch ein paar Worte aus Sicht einer der wenigen Fraktionen zu sagen, die sowohl eine Vertretung des Juras als auch des Berner Juras beinhaltet.

Heute stehen wir vor einem historischen Entscheid. Für uns ist es ein ganz kleines Geschäft, aber es ist eben eines von historischer Tragweite. Mit der Genehmigung des Kantonswechsels von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura setzen wir hoffentlich einen politischen und rechtlichen Schlusspunkt unter eine jahrzehntelange Auseinandersetzung: die Jurafrage. Dieser Schritt ist nicht nur ein administrativer Akt, sondern eine bedeutende Weichenstellung für die kantonale Selbstbestimmung, für den Föderalismus in der Schweiz. Lassen Sie mich sagen: Es ist gar nicht an uns, hier inhaltlich über diese Frage zu befinden, sondern unsere Aufgabe ist es, hier festzustellen, dass ein ordentlicher demokratischer Prozess stattgefunden hat, und diese Gebietsveränderung entsprechend nach den föderalistischen Prinzipien zu genehmigen.

Der vorliegende Kantonswechsel basiert auf einem langjährigen demokratischen Prozess, der durch mehrere Abstimmungen und Vereinbarungen breit abgestützt wurde. Sie haben es schon gehört: Bereits im Jahr 2013 lehnte die Bevölkerung des Berner Juras die Idee eines gemeinsamen neuen Kantons mit deutlicher Mehrheit ab. Damit war klar, dass ein gesamtheitlicher Anschluss an den Kanton Jura nicht infrage kam. Danach wurde es einzelnen Gemeinden ermöglicht, über ihre kantonale Zugehörigkeit abzustimmen. Während sich zwei Gemeinden für den Verbleib im Kanton Bern entschieden, sprach sich Moutier im Jahr 2017 für den Wechsel zum Kanton Jura aus. Aufgrund formeller Unregelmässigkeiten wurde diese erste Abstimmung dann annulliert; eine zweite, unter strengerer Aufsicht durchgeführte ergab dann aber ein noch etwas klareres Ergebnis und den Willen der Bevölkerung von Moutier, sich dem Kanton Jura anzuschliessen. Schliesslich wurde 2024 das Konkordat zwischen den Kantonen Bern und Jura von beiden Kantonsparlamenten sowie auch von der Stimmbevölkerung beider Kantone genehmigt.

Damit sind alle Voraussetzungen gemäss Artikel 53 Absatz 3 der Bundesverfassung erfüllt. Der Wille der betroffenen Bevölkerung und der Kantone ist unmissverständlich, und es liegt nun an uns, diesem demokratisch legitimierten Entscheid Rechnung zu tragen.

Die Jurafrage war einer der bedeutendsten, wenn nicht der bedeutendste interkantonale Konflikt, zumindest der jüngeren Geschichte – inklusive eines Bombenanschlags 1993 mit einem Todesopfer. Die Gründung des Kantons Jura im Jahr 1979 brachte zwar eine erste Lösung, doch separatistische Bewegungen und Unruhen hielten in Teilen des Berner Juras an. Erst durch die Vermittlung des Bundes konnte eine langfristige und friedliche Lösung erarbeitet werden – und das ist nicht selbstverständlich. Die Einigung zwischen den Kantonen Bern und Jura im vorliegenden Konkordat zeigt eindrücklich, wie Konflikte in unserem föderalistischen System durch Verhandlungen, Abstimmungen und mit gegenseitigem Respekt gelöst werden können. Wenn wir in die Welt hinausschauen, ist das keineswegs die Normalität. Noch immer werden weltweit Kriege um territoriale Verschiebungen geführt, und die Schweiz ist hier einmal mehr ein leuchtendes Vorbild dafür, wie man eben mit solchen Auseinandersetzungen auf demokratischem und föderalistischem Weg umgeht.

Ein weiterer Punkt, über den wir heute zu befinden haben, ist die Genehmigung der Aufhebung von Artikel 139 der Verfassung des Kantons Jura. Dieser Artikel wurde eingeführt, um die Möglichkeiten für einen neuen Kanton, bestehend aus dem Kanton Jura und dem gesamten Berner Jura, aufzuzeigen. Da die Stimmbevölkerung des Berner Juras das aber, wie gesagt, abgelehnt hat, wird dieser Artikel damit hinfällig und wir können guten Mutes sein, dass damit die Frage auch nachhaltig gelöst wird.

Lassen Sie mich noch kurz sagen, dass es eine kleine Minderheit in unserer Fraktion gibt, die nicht eintreten möchte, dies aus regionalpolitischen Gründen und weil sie der Meinung ist, dass der Entscheid nicht hinreichend legitimiert ist. Grossmehrheitlich, mit einer überwiegenden Mehrheit, wird die SVP-Fraktion jedoch zustimmen. Ich bitte Sie, es uns gleichzutun, also einzutreten und dann beiden Entwürfen entsprechend zuzustimmen.

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