Herr Kollege Fluri, ich stelle diese Frage Ihnen, weil Sie der letzte Sprecher zu diesen Motionen sind und ich Ihnen ein gewisses staatspolitisches Verständnis attestiere. Das Prinzip „ius ad bellum“ sagt, dass es generell ein Gewaltverbot gibt. Ausnahme wäre, wenn es ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates gäbe und dieser einen Krieg als nicht völkerrechtswidrig taxiert hätte. Das war beispielsweise beim amerikanischen Krieg im Irak nicht der Fall. Wäre denn beispielsweise der Irak-Krieg in diesem Verständnis ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg? Müssten dann gemäss Ihrer Vorstellung die USA zu Reparationszahlungen an den Irak verpflichtet werden?