Geschätzter Kollege Walti, Sie haben gesagt, es gehe darum, die Konkubinatspaare den Ehepaaren steuerlich gleichzustellen. Nun ist es aber so, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist. Gemäss Zivilgesetzbuch schulden sich Eheleute gegenseitige Unterstützung. Derjenige Ehepartner, der den Hauptteil des Einkommens bestreitet, schuldet dem anderen gemäss Zivilgesetzbuch einen angemessenen Beitrag zur freien Verfügung. Das Konkubinat ist keine Wirtschaftsgemeinschaft. Wie kommen Sie dazu, das irgendwie steuerlich gleichsetzen zu wollen? Oder wollen Sie die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft so abschaffen?