Ausserordentliche Session. Europäische Menschenrechtskonvention

Sehr geehrter Herr Bundesrat, Sie haben bestätigt, dass der Bundesrat keine Ausweitung der Konvention durch die Rechtsprechung will. Wir werden im Verlaufe des Morgens noch über den Familiennachzug bei vorläufig Aufgenommenen debattieren und entscheiden. Es gibt bereits Professorinnen und Professoren, die sagen, damit würde ein Verstoss gegen die EMRK vorliegen. Würde der Bundesrat auch ein solches Urteil des EGMR [PAGE 1806] hinterfragen? Würden Sie den Entscheid des Parlamentes umsetzen, wenn ihn der EGMR kassieren würde?

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