Voranschlag 2023. Nachtrag I

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, besten Dank für die Ausführungen. Ich habe etwas nicht verstanden: Sie haben gesagt, es sei aufgrund von gesetzlichen Schranken nicht möglich gewesen, dass die Nationalbank ohne die entsprechenden Sicherheiten Liquidität zur Verfügung gestellt hätte. Nun, für die Lösung, die wir jetzt vor uns haben, gab es ja auch gesetzliche Schranken zu überwinden, und es brauchte Notrecht. Wie Kollege Schwander ausgeführt hat, hätte man für die andere Variante einfach per Notrecht das Nationalbankgesetz ändern müssen. Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Schranke, die aus Ihrer Sicht offenbar unüberwindbar war, und den mehreren gesetzlichen Schranken, die wir hier jetzt mit dieser Lösung einfach überwinden?

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