Wer bei einer Nationalratswahl eine Liste in die Hand nimmt, soll erkennen können, welche anderen Listen mit ihr verbunden sind, und soll abschätzen können, an wen seine Stimme möglicherweise letztendlich geht. Das klingt eigentlich selbstverständlich, aber auf den heutigen Wahlzetteln ist es nicht immer einfach nachvollziehbar. Genau hier setzt die Motion Ihrer Staatspolitischen Kommission an.
Die Frau Kommissionssprecherin hat vor mir die Historie schon etwas ausgeführt. Ihre SPK hat sich in den vergangenen Jahren ausführlich mit dem Verfahren für die Nationalratswahlen beschäftigt. Im Zentrum stand zunächst die sogenannte Listenflut. Diverse Vorstösse forderten eine Einschränkung der Anzahl Unterlisten bei den Nationalratswahlen – erstaunlich viele davon aus dem Kanton Aargau. Daraus resultierte die Frage, ob die Sitze künftig nach einer anderen Methode verteilt werden sollen. Es hat sich rasch gezeigt, dass man nicht einfach isoliert die Anzahl Unterlisten oder an den Listenverbindungen etwas ändern kann, ohne damit das ganze Wahlsystem zu ändern.
Wir haben dann, wie gesagt, das Sainte-Laguë-Verfahren genauer geprüft. Nach der Prüfung möglicher Auswirkungen hat die Kommission entschieden, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen, und entsprechend ihre parlamentarische Initiative zurückgezogen.
Bei den Beratungen ist dann noch ein eigenständiges Anliegen übrig geblieben, und das ist die Darstellung der Listen und ihrer Verbindungen. Diese soll für die Wählerinnen und Wähler verständlich sein. Deshalb hat die Kommission die vorliegende Motion eingereicht.
Worin besteht das Problem? Die Kantone ordnen die Listen bei Nationalratswahlen sehr unterschiedlich an. Je nach Kanton kommen andere Regeln für die Reihenfolge zur Anwendung. Miteinander verbundene Listen können bei den Wahlzetteln an verschiedenen Stellen erscheinen. Auch eine Unterliste befindet sich nicht zwingend unmittelbar bei der zugehörigen Hauptliste. Wer sich einen Überblick verschaffen will, muss die Verbindungen unter Umständen erst suchen. Diese Verbindungen sind für die Wahlentscheidung jedoch von sehr grosser Relevanz, weil bei der Sitzzuteilung die Stimmen der verbundenen Listen zunächst gemeinsam berücksichtigt und dann anschliessend die Sitze innerhalb der Verbindung verteilt werden. Wer eine Liste wählt, sollte möglichst leicht erkennen können, mit welchen anderen Listen diese verbunden ist.
Die Motion beauftragt daher den Bundesrat, eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auszuarbeiten. Sie enthält drei konkrete Vorgaben. Erstens soll für die Anordnung der Listen ein einheitliches und für die Wählenden verständliches System geschaffen werden. Zweitens sollen Listen- und Unterlistenverbindungen auf den Wahlzetteln klar erkennbar sein. Drittens soll sich diese Zusammengehörigkeit auch in der Reihenfolge zeigen. Unterlisten sind direkt bei ihrer jeweiligen Hauptliste aufzuführen. Miteinander verbundene Listen sollen zusammen dargestellt werden. Die Motion legt noch nicht genau fest, nach welchen Kriterien die verschiedenen Gruppen von Listen nummeriert oder in welcher Gestaltung ihre Verbindung gekennzeichnet werden soll. Das ist dann alles Gegenstand der Ausarbeitung durch den Bundesrat.
Ich möchte den Umfang der Motion klar benennen. Sie verlangt keinen Wechsel der Methode zur Sitzzuteilung. Sie verlangt ebenso wenig, Listenverbindungen abzuschaffen oder einzuschränken. Die Kommission hat über diese Fragen ausführlich beraten, und jetzt könnte man natürlich sagen, der Berg habe eine Maus geboren. Für diejenigen, die sich eine tatsächliche Reform des Wahlsystems gewünscht haben, mag das auch tatsächlich so sein. Man kann aber auch sagen, dass wir jetzt ganz pragmatisch die Möglichkeit haben, mit einem sehr kleinen Eingriff doch eine wichtige Verbesserung für die Transparenz zu machen.
Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der SPK-Mehrheit, die Motion anzunehmen. Das Abstimmungsresultat betrug 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen.