Ich spreche nun zu meinen beiden Minderheitsanträgen zu Artikel 16.
Der erste Antrag betrifft Absatz 1. Meine Minderheit will festhalten, dass von den in den Artikeln 5 bis 14 geregelten Arbeitsbedingungen durch Abrede abgewichen werden darf. Es ist ein entscheidender Punkt, dass eben solche Abweichungen nicht nur in eine Richtung, sondern in beide Richtungen möglich sein sollen. Wir müssen uns hier noch einmal in Erinnerung rufen – ich habe das in meinem ersten Votum schon gesagt, und es scheint mir wirklich wichtig -: Wir beraten hier ein nationales Gesetz. Wenn Sie sagen, man darf von diesen Bestimmungen nur auf eine Seite, nämlich zugunsten des Arbeitnehmenden, und eben nicht in Absprache auf beide Seiten abweichen, dann heisst das nichts anderes, als dass Sie einfach überhaupt kein Vertrauen in all diese Institutionen haben, von denen wir hier sprechen und die notabene zu einem sehr grossen Teil in öffentlicher Hand sind, beispielsweise die Spitäler, die den Kantonen gehören. Wenn wir hier in einem Gesetz Arbeitsbedingungen regeln, dann müssen wir aufpassen, dass wir nicht ein System schaffen, das in der Praxis viel zu starr wird.
Die Realität ist vielfältig. Es gibt Spitäler, Heime, ambulante Pflege, kleinere Institutionen, grössere Organisationen, unterschiedliche Dienste, unterschiedliche Bedürfnisse, unterschiedliche Arbeitnehmende. Gerade deshalb braucht es eben auch Spielraum, und dieser Spielraum darf nicht einseitig verstanden werden. Es geht darum, sachgerechte Lösungen zu ermöglichen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam eine abweichende Regelung wollen. In der Praxis kann eine Abweichung eben auch im Interesse der Arbeitnehmenden liegen. Nicht jede gesetzliche Standardlösung ist für jede Person und für jede Lebenssituation automatisch die beste Lösung. Wer Familie, Weiterbildung, Teilzeitmodelle oder besondere persönliche Umstände berücksichtigen will, braucht eben manchmal mehr Flexibilität, als wir hier beim Legiferieren im Elfenbeinturm abstrakt berücksichtigen können. Diese Flexibilität sollte das Gesetz nicht unnötig verhindern, und darum ist mein Minderheitsantrag zu Absatz 1 wichtig. Er hält den Grundsatz fest, dass Abweichungen durch Abrede möglich sind, und zwar auf beide Seiten.
Der zweite Antrag betrifft Absatz 4. Meine Minderheit beantragt ganz einfach, diesen Absatz zu streichen. Auch hier geht es um eine Frage der Systematik und der Praktikabilität. Der Bundesrat will festlegen, dass Gesamtarbeitsverträge nach Absatz 2 Vorrang vor weiteren anwendbaren Gesamtarbeitsverträgen haben. Wenn mehrere Gesamtarbeitsverträge die Bedingungen erfüllen, sollen die darin vorgesehenen Kollisionsregeln oder, falls solche fehlen, allgemeine Kollisionsregeln gelten.
Diese Bestimmung greift in ein bestehendes arbeitsrechtliches Gefüge ein. Gesamtarbeitsverträge haben ihre eigene Systematik, ihre eigenen Anwendungsbereiche und ihre eigenen Kollisionsregeln. Diese Ordnung ist nicht zufällig entstanden, sondern ein Ergebnis sozialpartnerschaftlicher Aushandlungen – und da schaue ich gerade auf die linke Seite. Es ist schon etwas absurd, dass gerade die linke Seite, die sich ja immer für die Sozialpartnerschaft, die sich ja immer für die Gesamtarbeitsverträge einsetzt, jetzt hier wiederum kommt und sagt: Aber wir müssen jetzt in diesem Gesetz dann noch ganz speziell regeln, dass wir die Gesamtarbeitsverträge gesetzlich übersteuern. Das braucht es wirklich nicht.
Mit dem Minderheitsantrag soll deshalb vermieden werden, dass wir mit diesem Spezialgesetz unnötig in die Kollisionsregeln von Gesamtarbeitsverträgen eingreifen. Dort, wo mehrere Gesamtarbeitsverträge anwendbar sind, bestehen bereits heute arbeitsrechtliche Grundsätze und vertragliche Lösungen, um solche Kollisionen zu behandeln.
Es ist nicht Aufgabe dieses Pflegegesetzes, eine zusätzliche Vorrangregel einzuführen, die in der Praxis neue Auslegungsfragen schafft. Gerade im GAV-Bereich ist Zurückhaltung sehr geboten. Wer die Sozialpartnerschaft ernst nimmt, sollte nicht ohne Not in ihre bestehenden Regelwerke eingreifen. Respektieren wir die bestehende Ordnung, und – ich sage es noch einmal – passen wir auf, dass wir das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und nicht versuchen, bis ins hinterletzte Detail alles starr zu regulieren. Das könnte letztendlich auch zum Nachteil der Arbeitnehmenden in der Pflege sein.
Ich bitte Sie, diese Minderheitsanträge zu unterstützen.