Die Minderheit beantragt Ihnen, die Initiative zu unterstützen, ihr also Folge zu geben. Es geht um eine kleine Bestimmung, aber eine mit grosser Symbolkraft.
Die Ausnahme von der Wehrpflichtersatzabgabe für Mitglieder der Bundesversammlung ist heute eigentlich ein unnötiges Privileg und weder gerechtfertigt noch zeitgemäss. Das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe sieht vor, dass Bundesparlamentarier keine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen müssen, wenn sie ihren Dienst aufgrund der Session nicht leisten können. Alle anderen Dienstpflichtigen, seien es Gemeindepolitiker, Feuerwehrleute oder Bürger mit anderem Milizengagement, müssen in solchen Fällen entweder den Dienst auf einen anderen Zeitpunkt im selben Jahr verschieben oder eben bezahlen. Warum also gelten für uns andere Regeln?
Die Schweiz ist stolz auf ihr Milizsystem. Dieses lebt von der Bereitschaft aller, ihren Beitrag zu leisten, sei es im Militär, sei es im Zivildienst oder in Form der Ersatzabgabe. Und gerade darum müssen wir hier drin als Parlamentarier auch bereit sein, Verantwortung zu tragen, Vorbild zu sein und eben nicht Ausnahmen zu beanspruchen. Das sollte an sich ganz generell gelten.
Die heutige Regelung stammt aus einer Zeit, in der sehr viele Parlamentarier noch aktiv im Dienst waren. Erstens waren bis in die 1970er-Jahre natürlich ausschliesslich Männer im Parlament, und die waren dienstpflichtig. Zweitens dauerte die Dienstpflicht damals sehr viel länger als heute. Drittens war es früher noch viel üblicher, dass ein Parlamentarier eine Offizierslaufbahn einschlug.
All das entspricht heute nicht mehr der Normalität. Gerade im Zuge der Vorbereitungen auf diese parlamentarische Initiative ist das eklatant manifest geworden: Heute sind noch drei Mitglieder der Bundesversammlung dienstpflichtig. Einer davon leistet tatsächlich noch Dienst, zwei sind nur formal dienstpflichtig, weil sie bereits über 500 Diensttage geleistet haben und dadurch von der Abgabe befreit sind. Es scheint also so, dass diese Ausnahme aktuell einzig und allein mich selbst treffen würde. Aber ich hoffe, dass sich das eines Tages wieder ändern wird. Ich hoffe sehr, dass in Zukunft insbesondere wieder mehr Offiziere im Parlament sein werden, die dann eben auch dienstpflichtig sein werden. Es ist auch wichtig für die Wehrgerechtigkeit, dass diese Parlamentarier dann gleich behandelt werden wie alle anderen Männer in der Bevölkerung. Das ist das, was ich ja auch für mich will. Ich will hier keine Privilegien und Ausnahmen haben.
Früher machte das allenfalls einmal Sinn, weil es eben so viele betraf. Man sagte: Es kann nicht sein, dass ein Grossteil der Parlamentarier während der Session im Dienst ist; daher brauchte es diese Ausnahmen für das Funktionieren der Institutionen. Das ist heute ja definitiv vorbei. Ein Ratsmitglied kann, wie jeder andere Bürger, jede andere Bürgerin auch, einfach ein Gesuch um Dienstverschiebung stellen. Und übrigens: Wenn dann der Dienst vollständig geleistet ist, wird ja die Ersatzabgabe auch zurückerstattet. Letztendlich geht es also um die Glaubwürdigkeit, es geht darum, den Anspruch auf Wehrgerechtigkeit gerade in den aktuellen Zeiten ernst zu nehmen und auch ein klares Signal an die dienstpflichtige Bevölkerung zu geben, dass wir uns hier nicht ausnehmen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Minderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.