Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung

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Doch, doch, ich bin einverstanden. Also noch einmal: Wir wollen die Einführung ja gar nicht. Aber wir sagen auch, es soll eine örtliche, eine zeitliche und allenfalls eine anteilsmässige Begrenzung geben. Das ist der entscheidende Punkt. Aber in der Mehrheitsversion wäre es jetzt so, dass es nur allenfalls örtlich begrenzt wird. Für uns ist der entscheidende Punkt, dass es wirklich auch örtlich begrenzt werden muss, weil es sonst nicht mehr wirklich ein Pilotversuch ist. Sonst können wir wirklich gleich sagen, dass wir jetzt die elektronische Unterschriftensammlung eingeführt haben.

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