Sie hören es, das Thema ist weit weniger emotional als beispielsweise das vorherige Traktandum. Sie haben von den Kommissionssprechenden die Historie gehört: Ein Postulat wurde überwiesen, ein Bericht wurde geschrieben, und jetzt hat der Bundesrat das EJPD mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage beauftragt, eine Kommission unter Einbezug aller drei Staatsebenen arbeitet bereits daran. Damit gerade das allererste Argument: Die Motion braucht es eigentlich gar nicht mehr. Völlig unabhängig davon, was wir jetzt hier beschliessen, die Arbeiten laufen.
Ich gehe aber so oder so davon aus, dass die Mehrheit zustimmen wird. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, hier noch einmal ein paar grundsätzliche Überlegungen anzubringen, auch noch einmal etwas als Erinnerung, ich hatte diese bereits bei der Bekämpfung des Postulates geäussert: Digitalisierung ist ein Mittel zum Zweck und nicht der Zweck an sich. Sie soll dazu beitragen, dass die Verwaltung ihre Aufgaben einfacher, schneller und kostengünstiger erfüllt. Bürgerinnen und Bürger sollen weniger Formulare ausfüllen müssen, Unternehmen sollen weniger Zeit mit Behördenkontakten verbringen. Daten sollen dort, wo dies rechtlich zulässig und sachlich erforderlich ist, auch zuverlässig ausgetauscht werden können. An diesem konkreten Nutzen müssen wir die Fortschritte messen. Unsere staatliche Ordnung beruht auf einer Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Diese Aufgabenteilung wird nicht dadurch hinfällig, dass künftig ein Verfahren eben elektronisch abgewickelt wird; wer für eine Aufgabe verantwortlich ist, soll grundsätzlich auch darüber entscheiden können, wie sie erfüllt wird.
Eine neue Bundeskompetenz sollte deshalb aus der Sache heraus begründet werden. Der allgemeine Hinweis auf die Digitalisierung – „ja, wir müssen digitalisieren“ – genügt aus unserer Sicht nicht. Und ich möchte einfach an dieser Stelle noch einmal zu bedenken geben, dass ein solcher Artikel, wie er hier verlangt wird, schon das Potenzial hat, Kompetenzen zum Bund zu verschieben, und das auch über rein technische Digitalisierungsvorhaben hinaus.
Also möchte ich hier einfach noch einmal den Appell auch an den Bundesrat richten, bei der Umsetzung unbedingt die Subsidiarität und die föderale Struktur unseres Landes zu berücksichtigen. Frau Bundesrätin Keller-Sutter hat, als es um die Behandlung des Postulates ging, auch ausdrücklich gesagt, dass es nicht darum gehe, nun Kompetenzen an den Bund zu verschieben. Das werden wir natürlich ganz genau beobachten.
Ich möchte hier einfach noch einmal Folgendes wiederholen: Wenn wir zusätzliche Weisungsbefugnisse an den Bund respektive die Digitale Verwaltung Schweiz delegieren, dann ist das immer auch aus staatspolitischer Sicht zu beurteilen. Die Digitalisierung ist einfach ein Überbegriff. Die Digitalisierung betrifft heute eigentlich fast alle Politikbereiche. Wir dürfen aber nicht unsere Staatsordnung der Logik der Digitalisierung unterordnen. Es ist mir schon bewusst, dass es um Effizienzsteigerungen und Vereinfachung geht. Es gilt aber, unsere Staatsordnung zu respektieren und eben nicht eine Kompetenzverschiebung an den Bund durch die Hintertüre zu machen.
Ich habe es jetzt also zwei- oder dreimal gesagt, und ich hoffe, es wird im Amtlichen Bulletin für die Nachwelt auch so erhalten: Selbstverständlich müssen die Systeme miteinander kommunizieren können, selbstverständlich braucht es gemeinsame Datenformate und so weiter. Wir sind aber der Meinung, dass solche Standards eben auch gemeinsam entwickelt und durch Vereinbarungen getragen werden können. Dafür besteht mit Digitale Verwaltung Schweiz bereits eine gemeinsame Organisation. Diesen Weg könnte man auch ohne Weisungsbefugnis des Bundes weiterführen.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit Fischer Benjamin, diese Motion abzulehnen. Sie ist unnötig, und für eine zusätzliche Verlagerung von Kompetenzen zum Bund sehen wir keine ausreichende Begründung.