Geschätzter Kollege Knutti, besten Dank für diese Frage. Wie ich es angetönt habe, wird die Geschäftsprüfungskommission auch unabhängig von diesem Fall eine Nachkontrolle durchführen, und dort wird diese Frage beleuchtet werden. Entschuldigen Sie, wenn ich die Frage nicht direkt beantworte, aber als Mitglied der GPK werde ich dort involviert sein.
Wie Sie wissen, gibt es Hinweise darauf, dass nicht alle Punkte des Merkblatts eingehalten wurden, und zwar nicht nur bei der besagten Volksabstimmung. Nichtsdestotrotz gibt es bei dieser Abstimmung sicherlich einige Fragen, die zu beantworten sind. Das Merkblatt der Bundeskanzlei – ich konnte es aufgrund mangelnder Zeit nicht ganz ausführen – ist hervorragend. Darin steht eigentlich alles, was es braucht. Es steht darin, dass der Bundesrat an Kampagnen mit Kampagnenorganisationen nicht teilnehmen soll.
Dies hat die GPK insbesondere im Zusammenhang mit der Konzernverantwortungs-Initiative kritisiert, da sie festgestellt hat, dass der Bundesrat die Schwelle zur Kampagne überschritten und damit seinen Informationsauftrag verletzt hat. Herr Kollege Knutti, es gibt tatsächlich weitere Beispiele, in denen diese Schwelle überschritten wurde.