Sie haben es von Kollege Graber gehört, wir haben ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem in der Schweiz. Jedes in der Schweiz geborene Kind bezahlt ab Geburt Krankenkassenprämien. Auch Asylsuchende unterstehen der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG. Bei ihnen ist entweder der Kanton oder, bei längerem Aufenthalt im Bundesasylzentrum, das SEM zuständig. Aber Asylsuchende haben ab Tag eins Anspruch auf die genau gleiche medizinische Grundversorgung wie jede andere Person in der Schweiz. Es gibt keine Leistungseinschränkungen. Bund und Kantone können einzig die Wahl von Ärzten oder Versicherern etwas einschränken, beispielsweise mit dem Hausarztmodell, aber ansonsten gibt es keine Unterscheidung. Deshalb habe ich das eingangs erwähnt: Für jedes Kind wird ab Geburt Prämien bezahlt; für Menschen, die hierherkommen und noch keinen Tag Prämie bezahlt haben, gilt aber auch der gesamte Grundkatalog. Noch einmal: Es gilt der volle Leistungskatalog, ohne Einschränkung und eben auch ohne Karenzfrist. Das schafft Fehlanreize, und das ist insbesondere problematisch aus Sicht des Solidaritätsprinzips, auf dem unsere obligatorische Krankenversicherung basiert.
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen nun während des Asylverfahrens und bei rechtswidrigem Aufenthalt nur noch bei einer akuten und gleichzeitig schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung Kosten übernommen werden, wenn die Behandlung wirklich nötig ist; wir haben es vom Initianten gehört. Ausdrücklich soll auch die Mutterschaftsleistung vollumfänglich gedeckt bleiben.
Ich beantrage Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie werden nachher von den Sprechern der Kommissionsmehrheit verschiedenste Bedenken hören, dass das irgendwie ethisch nicht vertretbar sei und zu Folgekosten führen könnte, dass es also sogar teurer werden würde – das ist alles masslos übertrieben. Denn die Initiative, und das ist das Wichtigste, betrifft die Phase während des Asylverfahrens, und sie betrifft Personen, die rechtswidrig in unserem Land sind. Das Asylverfahren ist also abgeschlossen, und die Person hat eben kein Aufenthaltsrecht. In einem solchen Fall ist es doch völlig unverständlich, warum so jemand dann noch weiter vom All-you-can-eat-Buffet des Schweizer Grundversicherungskatalogs profitieren können soll. Es ist wirklich stossend, dass hier jeder ab Tag eins Anspruch auf jede Behandlung hat. Hier geht es darum, klare Grenzen zu setzen.
Lassen Sie mich noch etwas sagen. Wenn man jetzt das Gefühl hat, das sei ein wahnsinnig schwerer Eingriff, den Menschen im Verfahren diesen Grundkatalog nicht mehr vollständig zu gewähren, dann muss ich einfach sagen: Das Ziel ist ja, dass die Verfahren so rasch wie möglich abgeschlossen werden. Man hat mal von einem beschleunigten Verfahren gesprochen, dass man also von 140 Tagen auf 50 Tage gehen könne. Man spricht davon, dass man es ja noch kürzer machen könnte. Wir haben von Herrn Bundesrat Jans vom 24-Stunden-Verfahren gehört, ganz geliefert wurde das bis jetzt nicht. Es ist mir schon bewusst, dass die Menschen dann nicht nach 24 Stunden schon das Land verlassen, wenn sie einen negativen Entscheid erhalten, wobei eigentlich auch das möglich wäre oder möglich sein müsste. Aber wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass die Verfahren beschleunigt werden und dass die Personen so rasch wie möglich gehen. Und dann ist es auch überhaupt kein Problem, wenn in dieser beschränkten Zeit nur das absolute Minimum finanziert wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Initiative Folge zu geben.