Motion Fischer Benjamin. Mitwirkungspflicht bei Administrativuntersuchungen auf Vertragspartner und ehemalige Mitarbeitende ausweiten

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Diese Motion mag auf den ersten Blick etwas technisch daherkommen, aber es geht aus meiner Sicht um eine sehr wichtige Frage, nämlich die eklatante Lücke im heutigen System zu schliessen. Es ist eine Lücke, die nicht nur die Aufklärung von Missständen erschwert, sondern meines Erachtens auch das Vertrauen in staatliches Handeln beschädigt.

Worum geht es? Ich möchte das anhand eines konkreten Beispiels illustrieren, das mich auch zur Formulierung dieser Motion veranlasst hat. Es geht um den Fall des Datenabflusses bei der Firma Xplain. Dieser Fall hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, wie begrenzt die Instrumente der Bundesverwaltung sind, wenn es um die Aufarbeitung sicherheitsrelevanter Vorfälle geht. Obwohl die betroffene Firma nachweislich in diesem sicherheitstechnisch sehr gravierenden Ereignis involviert war und weiterhin Aufträge des Bundes in Millionenhöhe erhält, konnte sie sich der Zusammenarbeit mit den Behörden schlicht entziehen, was das Administrativverfahren betrifft. Und das ist aus meiner Sicht unhaltbar. Gerade vor dem Hintergrund, dass heute immer mehr staatliche Aufgaben an externe Unternehmen vergeben werden, ist es umso wichtiger, dass solche externen Dienstleister, die weitreichende Aufgaben im Namen der öffentlichen Hand ausführen, auch zur Mitwirkung in einer administrativen Untersuchung verpflichtet werden können, weil sonst das ganze Verfahren ad absurdum geführt wird. Administrativuntersuchungen sind ein wichtiges Mittel zur internen Aufklärung.

Und lassen Sie mich das sehr deutlich sagen: Es geht hier nicht um Schuldzuweisung, es geht hier nicht um strafrechtliche Verfahren, sondern es geht darum, zu analysieren, wie dieser Vorfall zustande kommen konnte und, vor allem, wie wir ähnliche Fehler vermeiden können. Wir müssen auch dazulernen können. Solche Administrativuntersuchungen dienen wiederum der Oberaufsicht, um mögliche Massnahmen ableiten zu können – also sowohl der Aufsicht durch den Bundesrat als auch uns als parlamentarische Aufsicht, vertreten durch die GPK. Doch genau das ist eben nicht möglich, wenn zentrale Akteure, nur weil sie formal nicht zum Bundespersonal gehören – also externe Vertragspartner oder ehemalige Bundesangestellte -, nicht am Verfahren mitwirken müssen und sich diesem entziehen können. Auch ehemalige Bundesangestellte, die teilweise langjährigen Zugang zu vertraulichen Informationen hatten, können sich der Aufklärung verweigern, sobald sie die betreffende Position verlassen haben und nicht mehr bei der Bundesverwaltung tätig sind. Im erwähnten Fall erklärte sich ein ehemaliger Fedpol-Kadermitarbeiter nicht zur Zusammenarbeit bereit, und es wurde im Bericht mehrfach erwähnt, dass dies das Ergebnis der Untersuchung erheblich eingeschränkt hat und dass dadurch Informationslücken vorhanden sind.

Es ist mir wichtig, dass derjenige, der vertraglich in einem Verhältnis mit dem Bund steht oder stand, sei es als Firma oder als Einzelperson, auch bei einer Administrativuntersuchung in zumutbarem Rahmen zur Mitwirkung verpflichtet werden kann. Ich kann diesbezüglich die Argumentation des Bundesrates oder der Bundeskanzlei nicht ganz nachvollziehen, wonach dies eine massive Ausweitung dieser Verfahren wäre. Es gibt ja auch die GPK des Parlamentes, die weitgehende Kompetenzen hat, auskunftspflichtige Personen vorzuladen. Das kann die GPK, und sie kann solche Personen bei unbegründetem Fernbleiben auch durch Polizeiorgane des Bundes oder der Kantone vorführen lassen. Diese Bestimmung gilt im Falle der GPK auch für Personen, die früher im Dienst des Bundes waren. Also wäre es, denke ich, nicht schwierig, hier eine analoge Bestimmung für Administrativuntersuchungen des Bundes einzuführen.

Bitte unterstützen Sie diese Motion, besten Dank.

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