Parlamentarische Initiative Fischer Benjamin. Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit bei Polizeimeldungen

Die Forderung meiner parlamentarischen Initiative ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Bevölkerung ehrlich, umfassend und transparent informiert wird. Dazu gehört auch die Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, damit sich die Bevölkerung ein Bild über die Taten machen kann.

Insbesondere vor dem Hintergrund der weitreichenden demokratischen Partizipationsmöglichkeiten hat die Information der Bevölkerung in der Schweiz einen ganz besonderen Stellenwert. Zahlreiche Kantone und Gemeinden geben daher in Polizeimeldungen die Staatsangehörigkeit, das Alter und das Geschlecht grundsätzlich bekannt.

Nun könnte man sagen, dann sei ja alles gut, die Gemeinden und die Kantone regelten das selbst. Aber das ist bei Weitem nicht so. 2017 entschied die Stadt Zürich, die Nationalität in Polizeimeldungen nicht mehr zu nennen, um damit zu verschleiern, dass gewisse Nationalitäten bei gewissen Straftaten, insbesondere bei Gewaltdelikten, massiv überrepräsentiert sind. Die Stadt Zürich wollte also das Problem der Ausländerkriminalität aus der Welt schaffen, indem man ganz einfach der Polizei verbietet, zu sagen, was der Fall ist.

2021 entschied sich dann die Mehrheit der Stimmbevölkerung im Kanton Zürich für einen Gegenvorschlag zur SVP-Initiative. Damit muss die Herkunft von Tätern genannt werden, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder die Gefahr besteht, dass die Person identifiziert werden könnte. Das war ein Kompromiss. Wir wollten noch weiter gehen und auch einen Migrationshintergrund nennen. Die Mehrheit hat sich dafür entschieden, dass die Staatsangehörigkeit reicht.

Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende. 2022 durfte sich dann auch das Bundesgericht mit der Frage beschäftigen, und dieses stellte fest, dass bei Polizeimeldungen zu Straftaten grundsätzlich die nationale Strafprozessordnung massgebend sei. Und diese macht der Polizei eben keine Vorgaben zur Nennung der Nationalität. Es ist dann noch etwas unklar, wo die Abgrenzung ist. Das Bundesgericht hält fest, auch wenn der zeitliche Übergang vom kantonal polizeirechtlich geregelten Verfahren zum durch die StPO geregelten Strafverfahren bisweilen fliessend erscheine, seien diese Regelungen doch unabhängig. Ab welchem Zeitpunkt die StPO in einem konkreten Fall anwendbar sei, müsse eben im Einzelfall entschieden werden.

Mit der beantragten Änderung der StPO schaffen wir eine kohärente Praxis auf nationaler Ebene. Die Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit fördert nicht etwa Vorurteile, wie das von den Gegnern behauptet wird, sondern sorgt schlicht für Transparenz der Fakten. Wenn der Täter ein Mann war, so soll stehen, dass es ein Mann war.

Gerade eben habe ich ein Mail einer Kampagnenorganisation erhalten, unter anderem auch im Namen der SP-Frauen, in dem darauf hingewiesen wird, dass bereits 24 Frauen in diesem Jahr durch Männer getötet wurden. Offensichtlich ist es wichtig, hier zu betonen, dass es Männer waren, und es stimmt, es waren Männer. Die allermeisten Gewaltdelikte werden von Männern verübt. Warum aber soll man dann nicht sagen, wenn es ein Mann aus dem Maghreb war? Genau wie die Nennung des Geschlechts soll auch die Staatsangehörigkeit als Merkmal genannt werden, gerade weil wir eben wissen, dass gewisse Nationalitäten bei gewissen Straftaten, insbesondere bei Gewalttaten, stark überrepräsentiert sind. Die Bevölkerung akzeptiert es nicht, wenn man das verschleiert. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, transparent informiert zu werden. Hören wir also auf mit Verschleierungstaktik, nennen wir die Probleme beim Namen.

Besten Dank für die Unterstützung.

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