Ich bin gerade noch etwas gerührt ob der Predigt von Kollege Glättli. Auch hier haben wir es mit einem Wunsch der linken Seite zu tun, nämlich mit dem Wunsch nach automatischer amtlicher Rechtsvertretung im Verfahren für alle, wenn es Haftanordnungen oder Verlängerungen gibt, mit einem Wunsch auf einen Zusatz, der nicht vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, auch nicht vom Ständerat.
Hierzu habe ich auch noch eine Frage an den Herrn Kommissionssprecher. Sie haben gesagt, es gäbe so weit keine Differenz. Aber genau hier würde mit dem Antrag der Mehrheit ja eine Differenz geschaffen. Letztes Mal hat unser Rat in seiner ganzen Weisheit das noch abgelehnt, aber jetzt beantragt Ihnen die Mehrheit der SPK-N wiederum, diese amtlichen Rechtsvertreter einzuführen.
Wir haben es ausgeführt: Das würde weit über die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention hinausgehen. Sie müssen sich vorstellen: Es geht hier um die Rechtsvertretung in Dublin-Härtefällen. Die Haft dient logischerweise zur Sicherstellung des Vollzugs bei Problemfällen im Rahmen von Dublin-Härtefällen. Und es geht eben gerade nicht um die Ausschaffung ins Heimat- oder Herkunftsland. Es geht also nicht um eine Ausschaffung nach Syrien oder Afghanistan, sondern lediglich um die Überstellung ins Erstaufnahmeland, also in ein sicheres europäisches Land. Das hat Ihnen Kollege Schmid letztes Mal bereits ausgeführt. Hier zeigt sich die gesamte Absurdität: Das von vielen hier so gerühmte Schengen/Dublin-System soll ja angeblich das ganze Verfahren vereinfachen, beschleunigen, unser Asylsystem retten, weil es eben einfach möglich sei, Personen ins Erstaufnahmeland zurückzuschicken. Man tut aber genau das Gegenteil, indem man diese Fälle verschleppt und zu komplizierten Verfahren mit Rechtsmitteln, Anfechtungen und Gratisanwälten aufbläht. Es wird hier also genau das Gegenteil von dem gemacht, was man uns immer verspricht, was Schengen/Dublin eigentlich bringen soll, indem man die Möglichkeit für ausufernde Verfahren schafft.
Das ist wirklich ein Unsinn, der das Verfahren verteuert, verkompliziert. Häufig kommt es auch zu Mehrfachüberstellungen. Es sind viele Fälle bekannt, bei denen Personen vier-, fünf-, ja bis zu achtmal überstellt worden sind, und zwar nicht ans Herkunftsland, sondern beispielsweise nach Deutschland. Und das kostet. Das verursacht jedes Mal Kosten bei den Behörden, der Polizei, der Justiz. Das ist ein Riesenaufwand, den wir hier betreiben – für nichts. Das ist eine Riesenbürokratie, die weder jemandem konkret hilft noch einen Fortschritt für das Asylsystem oder für die Sicherheit in unserem Land bringt. Aber die arbeitende Bevölkerung muss das bezahlen.
Man könnte meinen, es gebe auf der einen Seite gewisse Kreise, die ein Interesse daran haben, diese Asylindustrie immer weiter aufzublähen, die ein Interesse daran haben, gute Jobs für Anwältinnen und Anwälte zu schaffen. Oder man könnte meinen, es gehe auf der anderen Seite darum, dass einfach möglichst viele Asylmigranten in der Schweiz bleiben können, unabhängig davon, ob sie ein Anrecht darauf haben oder nicht.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Schmid Pascal erneut zu unterstützen und hier einen Swiss Finish zu verhindern. Streichen Sie Artikel 80b.