Mit meiner Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass das Bundesverwaltungsgericht im Bereich des Asylrechts Urteile auch mündlich begründen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Jahr 2023 im Asylbereich gut 4000 Beschwerden erledigt. Davon wurde etwa die Hälfte nicht durch den regulären Dreierspruchkörper, sondern durch einen Einzelrichter mit Zustimmung eines zweiten Richters behandelt, weil über 90 Prozent der Beschwerden offensichtlich unbegründet waren. Das heisst, die Urteile werden dann einfach summarisch begründet. Man muss es sich so vorstellen, dass das eigentlich Standardbegründungen sind. Diese Fälle sind chancenlos, binden aber dennoch sehr viele Ressourcen. Es sind durchschnittlich Urteile von zehn Seiten, die da geschrieben werden müssen.
Wir haben keine gesetzliche Grundlage, die es ermöglichen würde, solche Fälle mittels mündlicher Urteilseröffnung zu begründen und rasch zu erledigen; dies im Unterschied zu kantonalen Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichten, wo das eben möglich ist und wo solche Fälle sehr schnell und ohne grossen Aufwand abgeschlossen werden.
Ganz im Sinne der Beschleunigung der Asyljustiz wäre das ein wichtiger Schritt. Wir hören auch von Anwälten aus der Praxis, dass die schriftlichen Urteile von den Klienten kaum gelesen werden. Wenn man wirklich eine Wirkung erzielen will, bringt eine mündliche Urteilseröffnung sehr viel mehr, insbesondere wenn die mündlichen Urteilseröffnungen gerade in den Bundesasylzentren erfolgen könnten, wo auch Dolmetscher vorhanden sind, und sie von den Personen dann auch entsprechend verstanden werden.
Mit Blick auf den beabsichtigten Effizienzgewinn empfiehlt es sich, bei mündlich eröffneten und begründeten Urteilen einen Verzicht auf eine schriftliche Begründung zu ermöglichen, sofern eine solche nicht innerhalb der Frist verlangt wird. Damit machen wir einen wichtigen Schritt zu mehr Effizienz im Asylwesen und zu weniger unnötiger Bürokratie.
Stimmen Sie dieser Motion zu.