Motion Fässler Daniel. Wegweisungsverfügungen sind rascher und konsequenter zu vollziehen

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beantragt Ihnen, die Motion Fässler Daniel anzunehmen. Bereits der Ständerat hat die Motion mit deutlicher Mehrheit gutgeheissen. Ihre Staatspolitische Kommission hat die Diskussion auch gestützt auf die Stellungnahme des Bundesrates sowie gestützt auf ergänzende Erläuterungen des Herrn Staatssekretärs und des Chefs der Abteilung für Rückkehr geführt.

Die Zielsetzung der Motion ist klar: Der Vollzug von Wegweisungsverfügungen durch die Kantone soll konsequenter und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist erfolgen. Der Bundesrat teilt dieses Ziel grundsätzlich, beantragt aber dennoch die Ablehnung der Motion, insbesondere mit Verweis auf die Bedeutung der freiwilligen Ausreise. Tritt das SEM auf ein Asylgesuch nicht ein oder lehnt es ein Gesuch ab, so verfügt es in der Regel die Wegweisung aus der Schweiz und ordnet den Vollzug der Wegweisung an. Ist der Vollzug der Wegweisung nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar, so verfügt das SEM die vorläufige Aufnahme. Die Wegweisung ist gemäss Artikel 45 Absatz 3 AsylG sofort vollstreckbar. Für den Vollzug der Wegweisung ist gemäss Artikel 46 AsylG der jeweilige Kanton zuständig, bei Personen in Bundeszentren der Standortkanton.

Ein funktionierender Wegweisungsvollzug ist ein zentrales Element der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaats. Es gehört zur rechtsstaatlichen Kohärenz, dass rechtskräftige Entscheide auch tatsächlich umgesetzt werden. In der Kommission wurde festgestellt, dass es in der Praxis grosse kantonale Unterschiede beim Vollzug gibt. Insbesondere wurde der Kanton Waadt – das ist hier spezifisch zu erwähnen – thematisiert, bei dem laut Angaben des SEM ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Personen in Rückkehrunterstützung verzeichnet wird. Es ist offensichtlich, dass politische Gründe zur bewussten Nichtumsetzung von Wegweisungsverfügungen führen. Für die Kommissionsmehrheit ist das nicht akzeptabel.

Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass bereits mehrfach Subventionen aufgrund ungenügenden Vollzugs gestrichen wurden; das ist eine Sanktionsmöglichkeit, die besteht. Wir halten aber auch fest, dass die bestehenden gesetzlichen Mechanismen, wie das erwähnte Instrument, ihre Steuerungswirkung teilweise verfehlen, da die Bundesgerichtspraxis entschuldbare Gründe sehr breit zulässt. Die intendierte Wirkung eines Malussystems wird damit faktisch ausgehöhlt.

Die Mehrheit ist deshalb der Überzeugung, dass es eine Verstärkung des Vollzugsprinzips durch eine konsequentere Anwendung des bestehenden Rechts braucht. Die Kommissionsmehrheit sieht in dieser Motion einen Beitrag zur Stärkung der bundesweiten Kohärenz zur Entlastung des Asylsystems sowie zur Förderung der Glaubwürdigkeit der schweizerischen Asylpolitik. Wer nach sorgfältigem Verfahren kein Asyl erhält, soll die Schweiz innerhalb der Frist tatsächlich verlassen. Wird diese Frist überschritten, muss der Vollzug in jedem Kanton – in jedem Kanton! – verbindlich umgesetzt werden. Die Motion Fässler Daniel fügt sich logisch und sinnvoll in die Gesamtstrategie des Parlamentes ein. National- und Ständerat haben beispielsweise die Motion 24.4508, „Unterstützung der Kantone beim Wegweisungsvollzug“, oder die Motion 23.4351, „Kostenbremsen im Asylwesen“, sowie die Motion 23.3082, „Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern“, bereits angenommen. Diese zielen in dieselbe Richtung.

Der Bundesrat betont, dass der freiwilligen Ausreise Vorrang eingeräumt werden müsse und dass eine generelle Beschleunigung des Vollzugs im Widerspruch dazu stehen könnte. Diese Einschätzung wird von der Kommissionsminderheit geteilt. Sie weist darauf hin, dass der Dreischritt „Verfügung – Ausreisefrist – zwangsweiser Vollzug“ grundsätzlich funktioniere. Die Kommissionsmehrheit folgt, wie gesagt, dieser Argumentation nicht. Die vorliegende Motion zielt explizit nicht auf eine generelle Verdrängung der freiwilligen Ausreise, sondern auf eine konsequente Anwendung der bestehenden Rechtsordnung.

Folgen Sie also der Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission, und nehmen Sie die Motion Fässler Daniel an.

Jetzt Teilen:

Kontakt

SVP Zürich
z. Hd. Benjamin Fischer
Lagerstrasse 14
8600 Dübendorf

Datenschutz

Social Media