Die vorliegende Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte enthält diverse kleinere Änderungen, aber auch bedeutende Änderungen; Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört. Mehrheitlich begrüssen wir diese, auf drei Punkte möchte ich aber näher eingehen.
Erstens soll mit Artikel 10 Absatz 1ter explizit festgeschrieben werden, dass der Bundesrat angeordnete Abstimmungen verschieben oder absagen kann, wenn es zu einer schweren Störung der Willensbildung der Stimmberechtigten, der Stimmabgabe oder der Ermittlung des Ergebnisses gekommen ist oder eine solche unmittelbar droht. Diese Formulierung ist in mehrerlei Hinsicht problematisch. Was genau soll denn „eine schwere Störung der Willensbildung“ bedeuten, und was heisst „der Stimmabgabe oder der Ermittlung des Ergebnisses“? Könnte eine Abstimmung also auch während der Auszählung noch abgebrochen werden?
Noch fragwürdiger ist, wie definiert werden soll, dass eine solche Störung unmittelbar droht. Wir würden damit nicht mehr Rechtssicherheit schaffen, sondern Tür und Tor für Willkür öffnen. Unsere direkte Demokratie ist ein wertvolles Gut, und wir müssen sehr sorgfältig damit umgehen. Die Ergänzung ist aber auch grundsätzlich unnötig, denn der Bundesrat legt ja die Abstimmungstermine fest, und in einer echten Notsituation, also nicht einfach bei irgendeiner angeblichen Störung der Willensbildung, sondern in einer wirklichen Notsituation, kann er eine solche Abstimmung auch verschieben; das hat sich in der Vergangenheit gezeigt. Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diese Ergänzung zu streichen.
Zweitens komme ich nun zum eigentlichen Pièce de Résistance, zur testweisen Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung. Diese ist für uns entscheidend und hat zur Minderheit Glarner, die Nichteintreten beantragt, oder eben zur Ablehnung des Gesetzes geführt. Ich kann es kurz machen, die Diskussion wurde in diesem Rat und auch im Ständerat bereits ausführlich geführt. Ich wiederhole aber kurz das Wichtigste: E-Collecting wird den Sammlungsprozess grundlegend verändern. Anstatt auf der Strasse und an Standaktionen bei den Menschen zu argumentieren, zu überzeugen und zu sammeln, wird es in Zukunft nur noch um die Frage gehen, wer die bessere Adressdatenbank eingekauft und wer das bessere Target-Marketing hat. Daten können zielgruppenspezifisch gekauft und verwendet werden. Professionelle Kampagnenorganisationen nutzen das bereits heute für Online-Petitionen.
Es ist völlig klar, was in Zukunft passieren wird. Es wird sehr viel mehr Referenden und Initiativen geben, zugleich wird die Forderung nach einer Erhöhung der Anzahl Unterschriften kommen. Bereits heute, ich habe es erwähnt, können Unterschriften für Petitionen digital gesammelt werden. Wir aber sind der festen Überzeugung, dass ein Referendum oder eine Initiative mehr als ein Klick im Internet ist. Letztendlich ist E-Collecting auch eine Vertrauensfrage, und wir sollten nicht leichtfertig mit diesem Vertrauen spielen. Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, meiner Minderheit zu folgen.
Drittens und zu guter Letzt möchte ich noch auf die Minderheit Masshardt eingehen, auf Artikel 87a, „Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung“. Wir lehnen es klar ab, zusätzliche Aufgaben und Kompetenzen und insbesondere zusätzliche Ausgaben für den Bund zu beschliessen. Es ist sicher nicht Sache des Bundes, Informationsangebote zu schaffen oder Veranstaltungen und Demokratieförderungsprojekte durchzuführen. Für die Bildung sind die Kantone zuständig, und für alles, was über diese Kompetenz hinausgeht, gibt es private Organisationen, die bereits heute beispielsweise im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung auch mit Bundesgeldern unterstützt werden. Wir sollten hier also keinesfalls einen neuen Topf öffnen.
Abschliessend also: Folgen Sie dem Minderheitsantrag Glarner auf Nichteintreten mit der Aufforderung, auf die elektronische Unterschriftensammlung zu verzichten, weil das eine grundlegende Änderung unserer direkten Demokratie bedeuten würde. Sollten Sie eintreten, dann folgen Sie überall den Mehrheitsanträgen sowie meiner Minderheit zur Streichung der elektronischen Unterschriftensammlung. Falls diese nicht gestrichen wird, lehnen wir die Revision ab.
Jetzt bin ich sogar noch in der Zeit und habe etwas zur Effizienz beigetragen.