25.3450Interpellation
Planungen für den Schutz der Bevölkerung bezüglich Schutzräume

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Antwort des Bundesrates:

1., 2. und 7. Für die Steuerung des Schutzraumbaus, die periodische Schutzraumkontrolle

und den Werterhalt der Schutzräume sind die Kantone verantwortlich. Sie verfügen auch über die entsprechenden Daten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erhob bisher Daten zur Gesamtanzahl der Schutzräume und Schutzplätze sowie zum jeweiligen

Deckungsgrad in den Kantonen. Künftig sollen zusätzliche Daten erhoben werden, damit auch die Zustands- und Betriebsbereitschaft der Schutzräume sowie Defizite und Lücken innerhalb der Kantone ermittelt werden können. Dafür sind aber rechtliche Anpassungen notwendig, die zurzeit im Rahmen der laufenden Revision der Zivilschutzverordnung (ZSV; SR 520.11) erfolgen.

3. und 6. Mit Blick auf die aktuelle sicherheitspolitische Lage ist der Werterhalt der

Schutzräume zentral. Dabei müssen insbesondere die Schutzraumkomponenten, die 40 2/2 Jahre oder älter sind, ersetzt werden. Die laufende Revision der Zivilschutzverordnung sieht eine Bestimmung zum Werterhalt vor. Darin soll die Verpflichtung zum Werterhalt und insbesondere die Periodizität des Ersatzes der Schutzraumkomponenten näher geregelt werden.

4. Zurzeit sind solche Übungen nicht vorgesehen. Das BABS hat aber bereits

Informationsbroschüren zu den Schutzräumen veröffentlicht und stellt zudem auf seiner

Webseite Informationen rund um den Zweck und die Nutzung der Schutzräume zur

Verfügung.

5. Der Bundesrat erachtet die Neuauflage eines Zivilverteidigungsbuches weiterhin nicht als zielführend und setzt auf die in der Stellungnahme zur Motion 24.3333 beschriebenen Mittel.

8. und 9. Die in Zusammenhang mit der Erfüllung des Postulats SiK-N 22.3007 «Fähigkeiten zur Bewältigung von klimabedingten Naturgefahren» durchgeführten Fähigkeitsanalyse Bevölkerungsschutz zeigte Handlungsbedarf im Bereich der Bewältigung eines bewaffneten Konflikts auf. Darauf aufbauend nahm das BABS eine Auslegeordnung vor, aus welcher 13 Handlungsfelder resultierten, die Fähigkeitslücken und Unklarheiten im Hinblick auf die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts aufzeigen. Dabei geht es auch um Themen wie

Bereitschaft, Schutzraumbezug oder die Resilienz der Bevölkerung. Diese Handlungsfelder werden derzeit im Rahmen des laufenden Projekts «Bevölkerungsschutz im bewaffneten Konflikt» zusammen mit den Kantonen bearbeitet. In diesem Projekt wird auch die Thematik

der Planung und Organisation im Bereich Schutzräume inklusive allfälliger Übungen behandelt.

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