Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundesbeiträge für die Sozialhilfe Asylsuchende, vorl. Aufgenommene, Flüchtlinge (Budgetposition A231.0153) in den Finanzplanjahren 2026 bis 2028 um 10 Prozent zu reduzieren.
Grund des Vorstosses:
Bereits im Voranschlag 2025 weist der Bundeshaushalt ein Finanzierungssaldo von -729 Millionen Franken auf. Dieses Defizit steigt in den kommenden Jahren kontinuierlich: -1’185 Millionen 2026, -2’526 Millionen 2027, -2536 Millionen 2028. Zusammengerechnet muss der Bund somit über 6 Milliarden Franken einsparen (vgl. Botschaft zum VA2025 mit IAFP 2026-28, Band 1, S. 9).
Die Bundesbeiträge für die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge betrug im Jahr 2023 1 Milliarde Franken. Im Voranschlag 2025 steigen die Bundesbeiträge sprunghaft auf 1,9 Milliarden Franken an, in den Finanzplanjahren soll das Wachstum weitergehen bis auf 2,4 Milliarden Franken im Jahr 2028 (VA25 mit IAFP 2026-28, Band 2 EJPD, S. 57). Angesichts der massiven Defizite im Bundeshaushalt ist der starke Anstieg der Bundesbeiträge im Asylbereich unverantwortlich. Eine Reduktion der vorgesehenen Bundesbeiträge in den Finanzplanjahren um 10 Prozent dämpft lediglich das Wachstum. Die Bundesbeiträge werden im Jahre 2028 trotzdem ungefähr 2,2 Milliarden Franken betragen. Die geforderten Massnahmen können deshalb als absolut verhältnismässig eingestuft werden.
Antwort des Bundesrates:
Der Voranschlag 2025 des Staatssekretariats für Migration SEM ist wie in den letzten drei Jahren noch stark von den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine geprägt. Zusammen mit steigenden Asylzahlen und den damit verbundenen höheren Beständen haben in den letzten Jahren die Kosten im SEM aufgrund von ausserordentlichen Ereignissen und nicht im Sinne von stetig wachsenden Aufgaben zugenommen.
So wird im Voranschlag 2025 im Kredit «Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge» gegenüber dem Voranschlag 2024 eine Erhöhung von 695 Millionen Franken ausgewiesen. Diese Zunahme resultiert grösstenteils daraus, dass im Vergleich zum Voranschlag 2024 mehr Mittel ordentlich budgetiert wurden. Damit sollen die Ausgaben für den Schutzstatus S schrittweise nicht mehr aus dem ausserordentlichen Budget finanziert werden. Im Voranschlag 2025 sind auf dem ausserordentlichen Kredit «Ukraine: Beiträge an die Kantone» noch 700 Millionen ausgewiesen und die restlichen budgetierten Ausgaben im Zusammenhang mit den Schutzsuchenden aus der Ukraine im Umfang von 555 Millionen wurden in den ordentlichen Kredit «Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge» verschoben. Insgesamt nehmen die budgetierten Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S 2025 im Vergleich zum Voranschlag 2024 um rund 50 Millionen zu. Die übrige Zunahme auf dem ordentlichen Kredit beträgt 140 Millionen und ist vor allem auf die erwarteten höheren Bestände an Personen im Asylbereich, aber auch auf die Teuerung zurückzuführen.
Die Höhe des Kredites «Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge» ist zum absolut grössten Teil durch gesetzlich festgelegte Pauschalen bedingt. Der Bund entschädigt die Kantone gemäss der Asylverordnung 2 (SR 142.312) mittels Globalpauschalen für die Kosten, die mit der Aufnahme und Betreuung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Schutzbedürftigen in Zusammenhang stehen. Hinzu kommen Kosten für die Nothilfepauschalen sowie die Verwaltungskostenpauschale an die Kantone. In Artikel 88 und 89 Asylgesetz (SR 142.31) ist festgehalten, dass die festgelegten Pauschalen die Kosten der Kantone bei kostengünstigen Lösungen decken müssen. Um die geforderte Kürzung umzusetzen, müsste das Gesetz geändert werden. Das würde letztlich zu einer Kostenverlagerung auf die Kantone führen, da diese Personen dennoch in der Schweiz wären und untergebracht, betreut und versorgt werden müssten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.