20.244390 Finanzielles Ausmass und Konsequenzen bei Bagatell-Notfällen im Gesundheitswesen

Antwort des Bundesrates:

1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein guter und niederschwelliger Zugang der Bevölkerung zu Angeboten der medizinischen Grundversorgung die Anzahl von leichten Fällen in der Spitalnotaufnahme reduzieren kann. Die Ausgestaltung der Versorgungsstrukturen liegt indes in der Verantwortung der Kantone. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Kantone alle notwendigen Massnahmen ergreifen, um eine effiziente und kostengünstige Versorgungsstruktur für medizinische Notfälle sicherzustellen. Für detaillierte Zahlen zur Nutzung der Notfalldienste und zu den Unterschieden zwischen den Kantonen verweist der Bundesrat auf das Dossier 64 «Inanspruchnahme von Notfalldiensten» des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan). Weitere Aufträge zur Erhebung von Statistiken hat der Bundesrat nicht in Auftrag gegeben. Aufgrund der vorliegenden Datenlage kann der Bundesrat nicht bestätigen, dass schweizweit etwa 30% der Notfallkonsultationen vermieden werden könnten.

 

2. Die Vernehmlassung zur Pa.Iv. 17.480 (Weibel) Bäumle «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» dauerte bis am 10. Januar 2025. Diese sieht im Vorschlag der Mehrheit der Kommission vor, dass die Kantone die Kompetenz erhalten, den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme um 50 Franken zu erhöhen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schwangere und Kinder sowie Personen mit einer Überweisung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin, ein Zentrum für Telemedizin oder einen Apotheker bzw. eine Apothekerin. Die zuständige Kommission wird entscheiden, ob sie das Projekt weiterverfolgt und den Bundesrat zu einer Stellungnahme einladen.

 

3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass tatsächlich Einsparpotential durch die Verhinderung von unnötigen Besuchen bei leichten Erkrankungen in der Spitalnotaufnahme besteht. Eine Definition von unnötigen Besuchen in der Spitalnotaufnahme bei leichten Erkrankungen gibt es jedoch nicht. Daher kann der Bundesrat auch keine genaue Zahl bestätigen. Wie bereits unter Ziffer 1 ausgeführt, braucht es aber möglicherweise in einzelnen Kantonen eine effizientere Infrastruktur, die Förderung von Präventionsmassnahmen und die bessere Aufklärung der Bevölkerung über die richtige Nutzung des Gesundheitssystems sowie generell sollte auch das Wissen der Bevölkerung über Gesundheitsfragen ausgebaut werden.

 

4. Der Bundesrat äussert sich nicht zur Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit einer allfälligen Verfassungsänderung zum jetzigen Zeitpunkt. Zuerst muss das Resultat der Vernehmlassung der Pa.Iv. 17.480 (Weibel) Bäumle «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme» abgewartet werden.

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