Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer wie folgt zu ändern:
Art. 33 Schuldzinsen und andere Abzüge
Abs. 1
Von den Einkünften werden abgezogen:
Bst. a bis f sowie h und i: bleiben unverändert;
Bst. g: Streichung von „Krankenversicherung“;
Bst. k (neu): Prämien und Beiträge für die obligatorische und private Krankenversicherung.
Grund des Vorstosses:
Entgegen den Voraussagen von Bundesrat, Verwaltung und zahlreichen Parlamentariern sind die Krankenversicherungsprämien seit Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1994 explodiert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen prophezeite für „zwei Drittel der Versicherten günstigere und ein Drittel höhere Prämien“ („NZZ“, 29. Oktober 1994). SP-Bundesrätin Ruth Dreifuss sagte 1996: „Ich rechne damit, dass der Anstieg ab 1998 und 1999 gebremst wird“ („Tages-Anzeiger“, 6. Oktober 1996). Diese Prognosen klingen in den Ohren der heutigen Prämienzahler wie ein Hohn.
Die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung des Bundesamtes für Gesundheit BAG belegt einen steilen Anstieg der Prämien in den letzten knapp 30 Jahren: Zahlte z. B. im Kanton Jura 1997 ein Erwachsener ab 19 Jahren für die Grundversicherung im Schnitt jährlich 2116 Franken, so waren es 2022 bereits 4693 Franken. Das bedeutet einen Prämienanstieg von unglaublichen 122 Prozent und somit mehr als eine Verdoppelung. Auch im nationalen Schnitt stiegen die durchschnittlichen Prämien um 122 Prozent, nämlich von 1965 Franken auf 4355 Franken jährlich.
Diese Zahlen belegen eindrücklich: Eine wirksame Entlastung der Prämienzahler ist dringend nötig. Dazu ist der vollumfängliche Steuerabzug bei der direkten Bundessteuer ein geeignetes Mittel. Bei einem Steuerabzug der obligatorischen und privaten Krankenkassenprämien werden der Bundesrat, die Verwaltung und das Parlament daran interessiert sein, dass die Beiträge nicht weiter steigen. Denn höhere Prämien bedeuten geringere Steuereinnahmen. So entsteht ein Anreiz für Behörden und Politiker, sich endlich für die Eindämmung des Prämienschubs einzusetzen.
Antwort des Bundesrates:
Das Parlament hat in den letzten Jahren mehrere Anliegen abgelehnt, die bei der direkten Bundessteuer entweder eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien (22.053 in Erfüllung der Motion 17.3171 Grin) oder die volle Abzugsfähigkeit der Krankenkassenprämien (Motion 22.3863 Chiesa) vorsahen. Auch den beiden parlamentarischen Initiativen 21.460 und 21.475 Amaudruz, die den vollständigen Abzug der von den Steuerpflichtigen selbst getragenen Krankheits- und Unfallkosten forderten, wurde keine Folge gegeben.
Es ist aber unbestritten, dass die hohen Gesundheitskosten und die damit einhergehenden hohen Krankenkassenprämien eine grosse finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Der Bundesrat verweist auf zwei aktuelle Vorhaben, mit denen diesen hohen Kosten entgegengewirkt werden soll:
- Der indirekte Gegenvorschlag vom 29. September 2023 zur abgelehnten Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» (21.063). Die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10; Prämienverbilligung) sieht unter anderem eine Verpflichtung der Kantone vor, mehr Geld für die Prämienverbilligung einzusetzen, um einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Die Referendumsfrist ist am 9. Januar 2025 unbenutzt abgelaufen. Die Vernehmlassung zu den entsprechenden Änderungen auf Verordnungsebene dauert noch bis zum 31. März 2025. Es ist vorgesehen, die Änderung des KVG und der entsprechenden Verordnungen per 2026 in Kraft zu setzen.
- Die Änderung des KVG betreffend Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2 (22.062). Diese Massnahmen, die zurzeit vom Parlament beraten werden, sollen die medizinische Versorgung verbessern und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen.
Massnahmen im Steuerbereich – namentlich Abzüge von Krankenkassenprämien – sind nach Ansicht des Bundesrates hingegen nicht geeignet, um eine wirksame Entlastung von den stetig steigenden Gesundheitskosten und damit den hohen Krankenkassenprämien zu bewirken, da sie
- eine Symptombekämpfung darstellen, anstatt das Problem anzugehen;
- in erster Linie Personen mit hohen Einkommen entlasten;
- hohe Mindereinnahmen verursachen. Im Rahmen der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien, 22.053) wurden bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von jährlich rund 400 Millionen Franken geschätzt (Stand 2022).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.