20.243682 Stand der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen am Flughafen Zürich

Grund des Vorstosses:

Der Bericht zur Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Zürich aus dem Jahr 2012 wurde als Reaktion auf einen schweren Vorfall mit zwei gleichzeitig startenden Verkehrsflugzeugen im März 2011 am Flughafen Zürich ausgearbeitet. Er enthält insgesamt dreissig Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. Es zeigt sich jedoch, dass über zehn Jahre nach Veröffentlichung dieses Berichts, erst vereinzelte Massnahmen umgesetzt sind. 

Am 3. März stimmten fast 62% der Zürcher Stimmbevölkerung den Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich zu. Damit können nun zwei dieser dreissig Massnahmen umgesetzt werden. Allerdings ist aufgrund der Verfahrenslänge und möglichen Beschwerden damit zu rechnen, dass die Pistenverlängerungen erst nach 2030 realisiert werden. Bis dahin bleiben die damit verbundenen Risiken bestehen. Umso wichtiger ist es, die weiteren realisierbaren Sicherheitsmassnahmen so schnell als möglich umzusetzen, und damit vorzusorgen, dass es zu keinen weiteren Vorfällen kommt. 

Antwort des Bundesrates:

Der Bericht «Sicherheitsmassnahmen Flughafen Zürich» vom 14. Dezember 2012 nennt in Folge einer Sicherheitsüberprüfung 30 Massnahmen, mit welchen die Sicherheit am Flughafen Zürich verstärkt werden kann. Neun Massnahmen, welche keine Anpassung des Objektblatts im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) erforderten, konnten bereits kurz nach Erscheinen des Berichts umgesetzt werden. Darunter befindet sich u.a. der Bau eines Bremssystems bei der Piste 28, welches als Sicherheit bei einem Überrollen der Piste dient, eine permanente Verfügbarkeit des Luftraums für Südanflüge und eine automatisierte Pistenstatusanzeige im Kontrollturm.

Mehrere der im Bericht aufgezeigten Sicherheitsmassnahmen erfordern jedoch umfangreiche bauliche bzw. betriebliche Änderungen am Flughafen Zürich. Die gesetzlich geforderten raumplanerischen Grundlagen dafür mussten mit Anpassungen des SIL-Objektblatts zuerst geschaffen werden. Dieser Koordinationsprozess erforderte die Abstimmung mit den betroffenen Kantonen und die Abwägung der verschiedenen Interessen. Im Ergebnis musste auf die Umsetzung von vier Massnahmen verzichtet werden.

Für die Umsetzung der in das SIL-Objektblatt übernommenen Massnahmen sind nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben Plangenehmigungen bzw. Änderungen des Betriebsreglements erforderlich. Der Flughafen reichte frühzeitig Gesuche für eine erste Tranche von Massnahmen ein. Verzögerungen ergaben sich, weil für eine wichtige Vereinfachung von Flugrouten die Zustimmung Deutschlands erforderlich wäre, diese aber bis heute aussteht.

Die Genehmigung der übrigen durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erlassenen Massnahmen wurde angefochten. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht nach dreijähriger Verfahrensdauer 2021 die Sache ans BAZL zurückgewiesen hat, muss dieses als Genehmigungsbehörde die Interessenabwägung im SIL-Objektblatt neu erstellen. Aufgrund dieses Urteils musste auch das Genehmigungsverfahren für die vom Flughafen beantragte zweite Tranche von Massnahmen sistiert werden, darunter die wichtige Neugestaltung der Flugverfahren bei Bise.

Weitere Massnahmen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig, so die Einführung von vereinfachten Navigationsverfahren und die Umrollung der Piste 28, für welche das UVEK im April 2024 die Plangenehmigung erteilt hat. Der Bundesrat hält es daher nicht für zielführend, einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung des Flughafens Zürich von 2012 zu verfassen. Die Umsetzung der noch offenen Massnahmen liesse sich dadurch nicht beschleunigen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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