20.243333 Neuauflage des Zivilverteidigungsbuches

Grund des Vorstosses:

Im September 1969 wurde das Zivilverteidigungsbuch vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement im Auftrag des Bundesrats an alle Haushaltungen der Schweiz abgegeben. Es handelt sich dabei um einen umfassenden Ratgeber über den zivilen Schutz des Landes und der Bevölkerung im Rahmen der damaligen geistigen Landesverteidigung. 

 

In der aktuellen geopolitischen Lage sind sowohl hybride als auch konventionelle Bedrohungen erheblich gestiegen. Das aktuelle Konfliktpotential hat das Niveau von 1969 erreicht, wenn nicht sogar bereits überschritten. Es ist dringend nötig, dass sich die Schweizer Bevölkerung adäquat auf wahrscheinliche Bedrohungsszenarien inklusive einer grösseren geopolitischen Eskalation vorbereiten kann. Die Neuauflage des Zivilverteidigungsbuchs soll der Sensibilisierung, der Information und dem Schutz der Bevölkerung vor äusseren Einwirkungen auf die Souveränität, die Demokratie und die Landessicherheit dienen. 

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Bevölkerung auf Grund der angespannten geopolitischen Lage sensibilisiert und informiert sein muss. Er erachtet die Verteilung eines Zivilverteidigungsbuches jedoch nicht als zielführendstes Instrument und setzt daher auf einen anderen Ansatz, welcher auch dem heutigen Medienverhalten der Gesellschaft entspricht: Die mit der Sicherheit des Landes, dem Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen beauftragten Akteure von Bund und Kantonen stellen die Informationen dazu laufend in aktualisierter Form und lagegerecht bereit. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz betreibt u.a. zu diesem Zweck die Alertswiss-App, die neben der Alarmierungsfunktion auch verschiedene praktische Informationen zu Themen des Bevölkerungsschutzes enthält (z.B. Erstellung eines Notfallplans, praktisches Vorgehen bei verschiedenen Gefährdungen). Auch die Website des BABS enthält beispielsweise interaktive Dossiers und Kurzfilme zu Betrieb und Unterhalt von Schutzräumen.

Eine Koordination der zivilen und militärischen sicherheitspolitischen Instrumente ist zudem nötig, um den Bedrohungen und Gefahren für die Schweiz und ihrer Bevölkerung effizient begegnen zu können. Die Grundlage dazu legen die periodischen Sicherheitspolitischen Berichte des Bundesrates – der Nächste ist für 2025 vorgesehen.

Dem Anliegen der Motion wird somit bereits in geeigneter, an die heutigen Gegebenheiten und die Bedrüfnisse der Bevölkerung angepasster Form Rechnung getragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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