Der Bundesrat wird beauftragt, aufzuzeigen, wie die Finanzierung der 13. AHV-Rente generationengerecht erfolgen kann.
Grund des Vorstosses:
Das Schweizer Volk hat der Einführung einer 13. AHV-Rente zugestimmt. Obwohl es um jährliche Mehrkosten von 4 bi 5 Milliarden geht, hatte die Volksinitiative die Finanzierung offengelassen.
Gerade die Finanzierung der AHV basiert auf einem Generationenvertrag, wonach Junge und Erwerbstätige die Leistungen an die Rentnerinnen und Rentner über das Umlageverfahren finanzieren. Die demografische Entwicklung hat zur Folge, dass immer weniger arbeitende Menschen immer mehr Rentner finanzieren müssen. Jetzt muss zusätzlich die 13. AHV-Rente finanziert werden. Im Rahmen des Abstimmungskampfes für eine 13. AHV-Rente wurde viel über den Kaufkraftverlust bei den Pensionierten gesprochen. Eine Finanzierung der 13. AHV-Rente darf aber auch nicht einfach schnell über einen Kaufkraftverlust der Familien und des Mittelstandes erfolgen.
Der Bericht soll aufzeigen, was die Auswirkungen einer Erhöhung der Steuern, Abgaben oder des Rentenalters für einen Einfluss auf die Generationenbilanz hat. Dabei soll insbesondere ausgewiesen werden, wie viel die verschiedenen Generationen in die AHV einbezahlt haben und ausbezahlt erhalten sollen. So kann für jede Generation eine Bilanz erstellt werden, was die Be- und Entlastungen für jede Generation transparent aufweisen würde.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat hat beschlossen, die Auszahlung des jährlichen Zuschlags auf den Altersrenten an alle Renterinnen und Rentner gemäss Verfassungstext ab 2026 sicherzustellen und nachhaltig zu finanzieren. Eine Zusatzfinanzierung ist unausweichlich, um eine sofortige Verschlechterung der Finanzen der AHV sowie die Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden. Ohne Zusatzfinanzierung würde das Umlageergebnis bereits ab 2026 negativ und die Defizite würden in den Folgejahren rasch zunehmen. Die AHV steht zudem auch ohne die Zusatzkosten der 13. AHV-Rente vor finanziellen Herausforderungen, da die Zahl der Pensionierten in den kommenden Jahren schneller zunimmt als die Zahl der Erwerbstätigen. Der Bundesrat wird daher ergänzend zur Finanzierungs- und der Umsetzungsvorlage zur 13. AHV-Rente dem Parlament bis 2026 eine weitere Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 gemäss der Motion SGK-N (21.3462 «Auftrag für die nächste AHV-Reform») vorlegen. Bei beiden Vorlagen wird der Bundesrat auf ein ausgewogenes Lösungspaket achten, um den Generationenvertrag bzw. die intergenerationelle Solidarität zu wahren. Dazu werden auch strukturelle Massnahmen wie beispielsweise die Erhöhung des Rentenalters geprüft. Im Rahmen der Ausarbeitung der Botschaften wird der Bundesrat die Wirkung der Massnahmen analysieren und die Auswirkungen auf die Volkwirtschaft, die Gesellschaft und auf verschiedene Bevölkerungsgruppen erläutern.
Mit dem Bericht Generationenbilanz in Erfüllung des Postulates Bertschy Kathrin (17.3884 «Generationenbilanzierung aktualisieren») vom Dezember 2021 wurde die Generationenbilanz der Schweiz erst kürzlich aktualisiert. Die dazu erstellte Studie von Ecoplan liefert interessante Erkenntnisse über die Auswirkungen der öffentlichen Finanzen und Reformen auf die verschiedenen Generationen (Generationenbilanz Schweiz, Aktualisierung der intergenerationellen Auswirkungen der Entwicklung der öffentlichen Finanzen der Schweiz, abrufbar unter www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Organisation: Eidg. Finanzverwaltung EFV > Bundesrat verabschiedet Bericht über die Generationenbilanz). Die Studie zeigt aber auch die Beschränkungen des Instruments und der Aussagekraft einer Generationenbilanz auf. So liefert sie insbesondere keine Antwort auf die Frage, ob die gegenwärtige Finanzpolitik für die derzeit lebenden Generationen gerecht ist und es werden keine privaten intergenerationellen Transfers wie beispielsweise Erbschaften berücksichtigt. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass ein zusätzlicher Bericht keinen entscheidenden Mehrwert mehr bringen würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.