Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um die Bestäubung von Pflanzen nachhaltig zu sichern und wenn nötig die noch fehlenden rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Zur langfristigen Sicherung der Ökosystemleistungen ergreift er umfassende Massnahmen, insbesondere:
• Evaluierung des Bestäubungsbedarfs und der Risiken bei ungenügender Bestäubung;
• Monitoring und Schutz von Wildbienen (Bestände, Lebensräume);
• Monitoring von Honigbienen (Bestände, Sterblichkeit);
• Vorkehrungen zur Sicherung des Nahrungsbedarfs von Bestäubern, insbesondere von Wild- und Honigbienen;
• Fortsetzung der Unterstützung der Landwirtschaft für ökologische Leistungen;
• Unterstützung der diversen Verbände in ihrer Aufgabe, die Bestäubung zu sichern und eine sorgsame Honigbienenhaltung zu fördern, insbesondere in Form von Sockelbeiträgen, Leistungsaufträgen sowie Sachkundenachweispflicht;
• Stärkung der Forschung zur Bestäubung und zum Schutz von Bestäubern;
• verstärkte Berücksichtigung der bienenspezifischen Eigenheiten in der bisherigen Gesetzgebung.
Grund des Vorstosses:
Etwa 80 Prozent der Kulturpflanzen sind für ihre Bestäubung auf Wild- und Honigbienen angewiesen. Laut Agroscope liegt der Nutzwert der Bestäubungsleistung für die Schweiz zwischen 205 und 479 Millionen Franken pro Jahr. Diese Bestäubungsleistung ist für die Ernährungssicherheit und die Selbstversorgung des Landes unerlässlich. Ein Teil davon wird von den natürlichen Ökosystemen erbracht, der andere Teil wird durch die 18 000 Imkerinnen und Imker und ihren Verbänden nahezu kostenlos sichergestellt.
Wildbienenarten sind aus verschiedenen Gründen gefährdet und die Honigbienen sind auf die sorgfältige Pflege durch Imkerinnen und Imker angewiesen.
Sehr viele Fragen zur Bestäubung und Bestäubungssicherheit sind noch unklar. Wesentliche Zusammenhänge sind unerforscht. Dazu fehlen auch genaue Zahlen und Statistiken, anhand derer der Zustand und die Bedürfnisse der bestäubenden Insekten, insbesondere Wild- und Honigbienen, ermittelt werden könnten.
Regelmässig entstehen Schwierigkeiten, wenn für andere Nutztiere geschriebene Gesetze eins zu eins für die Honigbienenhaltung übernommen werden müssen.
Antwort des Bundesrates:
Wild- und Honigbienen sowie weitere Insekten sind für die Bestäubung unverzichtbar. Deshalb hat der Bundesrat bereits die Motionen 19.3207 «Das dramatische Bienen- und
Insektensterben rasch und konsequent stoppen» und 20.3010 «Das Insektensterben bekämpfen» zur Annahme empfohlen. Weiter hat er dem Parlament die Agrarpolitik 2022 (20.022) mit Massnahmen zugunsten der Biodiversität und den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative (22.025) vorgelegt. Er plant seine Politik zugunsten der Bienen und allgemein der Insekten unter anderem im Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz fortzusetzen. Die konkrete Umsetzung der überwiesenen Motionen, des Gegenvorschlags und des Aktionsplans wird auch von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln abhängen. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit für einen weiteren Motionsauftrag.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.