Der Bundesrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:- Welche Akteure innerhalb der Bundesverwaltung antizipieren, welche Rohstoffe, Technologien und Infrastrukturen für die Versorgungssicherheit der nächsten 5 bis 20 Jahre relevant sein werden?- Wie werden die Interdependenzen zwischen den unterschiedlichen Bereichen und Verwaltungseinheiten, wie etwa im BWL, SECO, NDB, GS-VBS, BK, UVEK, etc. organisiert und koordiniert?- Wird der Aus- und Umbau des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung dieser Antizipation mehr Gewicht verleihen?- Wie gewährleistet der Bundesrat, dass bei der kommenden Verbesserung des Krisenmanagements das Thema Vorausschau und Vorsorge genügend interdisziplinär und kollaborativ berücksichtigt wird?- Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus dem Umstand, dass die heutigen Abhängigkeiten – etwa von Öl und Gas -, in naher Zukunft durch weitere und neue Rohstoffe ergänzt wird, wie etwa Seltene Erden und neue Industriemetalle?- Welche Strategie besteht diesbezüglich zum Thema Wasser, welches in Zukunft ebenfalls an Brisanz und Intensität zunehmen dürfte?- Berücksichtigt der Bundesrat bei seinen Strategien im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit, dass diese Entwicklungspfade bei der Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft uns von neuen Rohstoffen und Technologien abhängig machen? Wie wird hier Kohärenz gewährleistet?
Grund des Vorstosses:
Antwort des Bundesrates:
Punkt 1 und 2: Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und die Fachbereiche der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) beobachten und analysieren laufend die Entwicklung der Landesversorgung. Weitere Verwaltungseinheiten mit Bezug zur Versorgung verfolgen die Entwicklungen in ihrem Bereich. In den Fachbereichen der WL sind neben Fachleuten der Wirtschaft, der Kantone und der Gemeinden auch Expertinnen und Experten der jeweils betroffenen Verwaltungseinheiten vertreten. Für einzelne Themen oder Projekte werden zudem spezifische interdepartementale Arbeitsgruppen oder Fachstäbe eingesetzt, um den Informationsfluss und die Koordination zwischen den betroffenen Verwaltungseinheiten sicherzustellen. Punkt 3: Im Rahmen der laufenden Reform wird ein Ausbau des Monitorings im BWL angestrebt. Mehrere entsprechende Projekte laufen zurzeit und sollen zukünftig eine genauere Lageanalyse und bessere Prognosen ermöglichen (u.a. in den Bereichen Heilmittel, Energie und Ernährung). Punkt 4: Die verbesserte Krisenorganisation der Bundesverwaltung beinhaltet die Bildung eines permanenten Kernstabes, welcher die Krisenantizipation als Bestandteil seiner Aufgaben hat. Innerhalb der Bundesverwaltung stellt der Bundesrat die Zusammenarbeit sicher durch den Einbezug der betroffenen Departemente bzw. Bundesstellen im politisch-strategischen und operativen Krisenstab sowie in allfälligen Fachkrisenstäben. Weiter sieht der Bundesrat im Krisenfall die Einberufung von wissenschaftlichen Ad-hoc Gremien vor, welche insbesondere für die Vorausschau herangezogen werden. Punkt 5 und 7: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass seine Strategien im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit einen Einfluss auf die Abhängigkeit der Schweiz von gewissen Rohstoffen oder Technologien haben können. Er orientiert sich in seinem Handeln am Subsidiaritätsprinzip und dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, um diesen Einfluss gering zu halten. In der Aussenwirtschaftspolitik setzt sich der Bundesrat für einen breiten Marktzugang ein, um die Abhängigkeit von einzelnen Ländern tief zu halten. Der Bundesrat analysiert aktuell im Rahmen des Postulates 20.3950 Schneider-Schneiter («Versorgungssicherheit. Metalle der seltenen Erden. Ressourcenstrategie») die Abhängigkeiten der Schweizer Industrie von Metallen der Seltenen Erden. Zudem untersucht er im Rahmen des nächsten Lageberichts des Bundesrates zur Schweizer Volkswirtschaft die Handelsabhängigkeiten der gesamten Wirtschaft und prüft dabei den Handlungsbedarf. Punkt 6: Der Bundesrat hat in seinem Bericht «Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement. Grundlagenbericht» in Erfüllung des Postulates 18.3610 Rieder Ziele und Massnahmen zur Wasserversorgung festgehalten. Eine zentrale Massnahme des Bundes ist der Auf- und Ausbau eines nationalen Früherkennungs- und Warnsystems zur Trockenheit.