Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen um:1. Methodisch zu definieren, welche Unternehmen, unabhängig der Branche, als systemrelevant gelten (gemäss Argumentation zur UBS, CS- oder der Axpo-Rettung).2. Solange ein Unternehmen als systemrelevant eingestuft wird, soll dieses im Sinne einer Rückversicherung mit einer Prämie versehen werden, die in einen Sicherheits- oder Garantiefonds einbezahlt wird. Dieser Fonds könnte beispielsweise durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) oder durch ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit öffentlichem Leistungsauftrag verwaltet werden.3. Eine unvermeidbare Rettung eines systemrelevanten Unternehmens muss in Zukunft aus diesem Fonds erfolgen.4. Kredite oder Garantien von Bund oder Nationalbank zur Rettung eines systemrelevanten Unternehmens dürfen ausschliesslich zugunsten dieses Fonds und nach klar definierten Kriterien und Konditionen gewährt werden.5. Direkte Zahlungen, Kredite oder Garantien an ein Unternehmen Zwecks Rettung aufgrund von Systemrelevanz sind ausgeschlossen.
Grund des Vorstosses:
Die Rettung der CS und der Axpo haben erneut gezeigt, dass es für gewisse systemrelevante Unternehmen implizite, notrechtliche Staatsgarantien gibt. Grundsätzlich ist solche Systemrelevanz nicht mit der Schweizerischen Wirtschaft- und Staatsordnung vereinbar und es muss darauf hingearbeitet werden, dass jedes Unternehmen Konkurs gehen kann. Solange jedoch eine implizite Staatsgarantie für einige Grossunternehmen besteht, soll für diese quasi Rückversicherung eine angemessene Prämie erhoben werden. Ein damit gespiesener Fonds soll zur Verfügung stehen, wenn ein entsprechendes Unternehmen gerettet werden muss. Systemrelevante Unternehmen haben das Potenzial grossen Schaden zu verursachen, dieses Risiko wird aktuell von der Allgemeinheit getragen. Die implizite, gratis Staatsgarantie für einige Wenige sorgt für eine Benachteiligung aller Unternehmen, die nicht als systemrelevant eingestuft werden und führt damit zu nicht akzeptabler Marktverzerrung. Unternehmen die als systemrelevant gelten, müssen daher verpflichtet werden für im Sinne einer Rückversicherung eine angemessene Prämie zu bezahlen, dies unabhängig der Branche und unabhängig der Begründung der Systemrelevanz. Unternehmen, die von der Prämienpflicht ausgenommen werden wollen, können Massnahmen ergreifen um nicht mehr als systemrelevant zu gelten.Gleichzeit soll eine Definition und methodische Festlegung der Systemrelevanz dazu führen, dass der Bund besser antizipiert und sich auf mögliche Szenarien, die für die Schweiz existenziell sind, strategisch vorbereitet. Die Anwendung von Notrecht und Überraschungen sollen grösstmöglich vermieden werden. In den letzten Jahren gab es zu viele solche Überraschungen. Mehr Kohärenz und ein rechtlicher Rahmen sind dringend nötig.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass staatliche Rettungen von Grossunternehmen aus Sicht einer liberalen Wirtschaftspolitik problematisch sind. Gerade deshalb erachtet er die geforderte Zwangsversicherung mit expliziter Staatsgarantie für als systemrelevant definierte Unternehmen unterschiedlichster Branchen als problematisch: Sie könnte Fehlanreize für ein übermässig riskantes Geschäftsgebaren setzen und die Wirtschaft (über sehr hohe Risikoprämien bzw. Steuern) und/oder den Staatshaushalt (Restgarantie bei zu tiefem Fondsvermögen) potentiell sehr stark belasten. Dadurch würden auch die Rahmenbedingungen für international tätige Schweizer Unternehmen verschlechtert. Zudem stellten sich zahlreiche Umsetzungsprobleme. Zwar hat die Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen in ihrem Bericht aus dem Jahr 2010 (1) Systemrelevanz anhand der Kriterien Grösse und Marktkonzentration, Vernetzung und mangelnde Substituierbarkeit definiert. Die konkrete Festlegung der Prämienpflichtigen sowie die Festlegung der individuellen Risikoprämien wäre hingegen mit kaum lösbaren Abgrenzungsfragen verbunden. Dies umso mehr, weil im Zuge der vergangenen Krisen immer mehr Tätigkeiten als „systemrelevant“ bezeichnet werden und das politische Verständnis, welche Art von Unternehmen staatlich gerettet werden soll, je nach Art der Krise sehr unterschiedlich ausfallen dürfte.Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine allgemeine staatliche Garantiefondslösung verbunden mit einer Besteuerung (Risikoprämien) von im Voraus definierten Unternehmen nicht als zielführend und unterstützt ein differenziertes Vorgehen:- Prioritär soll die Too-big-to-fail-Regulierung für systemrelevante Banken umfassend evaluiert werden, wie dies auch verschiedene in der ausserordentlichen Session vom April 2023 überwiesene Vorstösse verlangen. Die Ergebnisse sollen dem Parlament im Rahmen des nächsten Berichts des Bundesrats zu den systemrelevanten Banken gemäss Artikel 52 BankG unterbreitet werden.- In der Stromwirtschaft soll der infolge der Energiekrise vorübergehend als Notlösung geschaffene und stark umstrittene Rettungsschirm für grosse Stromunternehmen möglichst rasch abgelöst werden. Dazu gehört nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse die Erarbeitung der Botschaft zu einem Bundesgesetz, das mehr Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten schaffen und die Aufsicht verbessern soll (GATE). Zudem sind weitere Arbeiten am Laufen. Der Bundesrat will Massnahmen ergreifen, um die Stromproduzenten sowie ihre Eigentümer (v.a. Kantone) stärker in die Pflicht zu nehmen, damit staatliche Rettungsaktionen künftig vermieden werden können. Mögliche Massnahmen sind namentlich Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften sowie Vorgaben zum Business-Continuity-Management (BCM). – In allen übrigen Branchen existieren zwar ebenfalls grosse Unternehmen, deren Insolvenz die Volkswirtschaft erheblich belasten könnte. Wie die Expertenkommission jedoch bereits 2010 festgehalten hat, könnten ihre Leistungen im Regelfall jedoch rasch durch den Markt substituiert oder durch eine Auffanggesellschaft sichergestellt werden. Ein staatlicher Eingriff in die unternehmerische Verantwortung rechtfertigt sich daher nicht.(1) Zwischenbericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.