20.233158 Statistische Erfassung fürsorgerischer Unterbringung, bewegungseinschränkender Massnahmen und von Behandlungen ohne Zustimmung

Antwort des Bundesrates:

Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine statistische Erfassung und Übersicht, die Aufschluss darüber geben können, wie oft und in welchem Kontext die fürsorgerische Unterbringung (FU; Art. 426 ff. des Zivilgesetzbuches [ZGB]) im Allgemeinen sowie bewegungseinschränkende Massnahmen und Behandlungen ohne Zustimmung im Besonderen in der Schweiz Anwendung finden, notwendig sind.Welche Daten in welcher Form dazu erhoben werden sollen, kann jedoch erst dann festgelegt werden, wenn die zurzeit noch laufende umfassende Evaluation der zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossen ist. Zum ersten Teil dieser Evaluation zur FU von erwachsenen Personen liegt bereits ein externer Schlussbericht vor (abrufbar über die Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.12.2022 „Fürsorgerische Unterbringung: Revision hat Ziele weitgehend erreicht“; www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen). Die Arbeiten am zweiten Teil zur Evaluation der FU von minderjährigen Personen sind angelaufen. Auf Basis der Ergebnisse aus beiden Evaluationen wird der Bundesrat über den Revisionsbedarf der gesetzlichen Regelungen Bericht erstatten (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Wyss 23.3156 Aktionsplan für mehr Rechtssicherheit bei fürsorgerischer Unterbringung, bewegungseinschränkenden Massnahmen und Behandlung ohne Zustimmung). Eine zentrale Bedeutung wird dabei der statistischen Erfassung und Auswertung aufgrund schweizweit einheitlicher Kriterien zukommen. Dabei werden auch die im Postulat formulierten Anforderungen und Anliegen miteinbezogen werden können. Diese betreffen aber die FU von erwachsenen und minderjährigen Personen gleichermassen und können daher angesichts des Sachzusammenhangs nur gemeinsam behandelt werden.Mit Blick auf diese laufenden Arbeiten, denen nicht vorgegriffen werden kann und soll, erscheint daher das Anliegen des Postulats für eine umfassende nationale Statistik derzeit nicht zielführend und mit Bezug auf die zukünftige statistische Erfassung verfrüht. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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