Fürsorgerische Unterbringung (FU), bewegungseinschränkende Massnahmen wie Isolation und mechanische Fixierung sowie Behandlung ohne Zustimmung (wie Zwangsmedikation) sind starke Eingriffe in die persönliche Freiheit. Sie kommen in der Schweiz häufig vor (FU-Rate durchschnittlich 1,9 pro 1000 Einwohner:innen, je nach Kanton variierend von 0,8 bis 2,8; bewegungseinschränkende Massnahmen bei durchschnittlich 12 Prozent aller Hospitalisationen in psychiatrischen Kliniken der Grundversorgung, je nach Klinik variierend zwischen 3 Prozent und 23 Prozent). Dennoch wird über deren Anwendung keine umfassende Statistik geführt. Dies kritisiert der zweite Bericht zur Umsetzung der UNO BRK in der Schweiz wie aber auch der am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Bericht „Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung, Bundesamt für Justiz“. Gefordert wird die einheitliche Erfassung, die nicht nur die FU und Zwangsmassnahmen in psychiatrischen Kliniken umfasst, sondern auch andere Einrichtungen wie Alters-, Pflege- und Wohnheime sowie somatische Akutspitäler einschliesst. Sowohl die UNO BRK wie auch der Schlussbericht empfehlen, diese Daten einheitlich zu erfassen, regelmässige Auswertungen transparent zu publizieren und eine Aufsichtsinstanz zu etablieren. Schlussendlich empfiehlt der Bericht zur Umsetzung der UNO BRK die Abschaffung von Zwangsmassnahmen bei Menschen mit psychosozialen Behinderungen. Die Postulant:innen beauftragen den Bundesrat, eine umfassende nationale Statistik zu „FU“, „bewegungseinschränkenden Massnahmen“ sowie „Behandlung ohne Zustimmung“ zu etablieren (Schlussbericht BJ Ziff. 4.3.1, S. 137). Dies beinhaltet auch eine einheitliche Nutzung der Begrifflichkeiten (vgl. Ziff. 4.3.5, S. 141 des Schlussberichtes). Dabei sind alle Institutionen miteinzubeziehen (im Besonderen auch Pflege- und Wohneinrichtungen sowie somatische Spitäler, bei denen derzeit eine (einheitliche) Erfassung nicht vorhanden ist).
Grund des Vorstosses:
Antwort des Bundesrates: