Fürsorgerische Unterbringungen (FU) und weitere Zwangsmassnahmen (ZM) kommen in der Schweiz häufig und je nach Kanton bzw. Institution sehr unterschiedlich vor. Der Bundesrat anerkannte, dass die kantonal variierenden Umsetzungen der gesetzlichen Bestimmungen zur FU (Art. 426 ff. ZGB) Kritik erfahren und erachtete daher eine umfassende Evaluation als notwendig. Vor diesem Hintergrund vergab das Bundesamt für Justiz (BJ) eine externe Evaluation an ein interdisziplinäres Evaluationsteam. Der Bericht liegt seit Dezember 2022 vor und enthält zahlreiche Empfehlungen. Die Postulant:innen beauftragen den Bundesrat, einen Aktionsplan vorzulegen, welcher aufzeigt, welche Empfehlungen aus dem Schlussbericht des Bundesamtes für Justiz „Evaluation der Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung“ vom 2. August 2022 wie und wann umgesetzt werden. Dabei sind folgende Empfehlungen besonders zu berücksichtigen: – Schaffung einer einheitlichen Regelung der Aufsicht über die kantonale Umsetzung der FU sowie Massnahmen für eine schweizweit einheitlichere Umsetzung der FU und weiterer Zwangsmassnahmen (S. 137 Schlussbericht BJ). – Abschaffung des Sonderrechts für psychisch kranke Menschen, insbesondere: Verbindlichkeit der Patientenverfügung auch innerhalb einer FU; keine Auferlegung von Kosten für den FU-Vollzug (S. 138). – Schweizweite Eingrenzung der Anordnungsbefugnis für eine FU auf eine definierte und besonders qualifizierte Gruppe von Ärzt:innen (S. 139) sowie Einrichtung einer regelhaftenbehördlichen oder gerichtlichen Prüfung innert weniger Tage (S. 142). Als Vorbild kann die kantonale Gesetzgebung von Basel-Stadt genommen werden (Art. 13 KESG).
Grund des Vorstosses:
Nach der Einführung des KESR 2013 stellte der Bundesrat Verbesserungen fest (siehe u.a. Beantwortung Motion 19.3654), anerkannte jedoch auch die Kritik an der föderalistischen Umsetzung und gab eine umfassende Evaluation in Auftrag. Dabei ging es darum, die Handhabung der FU gemäss Artikel 426 ff. ZGB genauer zu untersuchen. Diese Evaluation wurde am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat zu Kenntnis genommen. Gemäss Medienmitteilung möchte er nun zuerst die FU von Minderjährigen erneut evaluieren und danach weiterschauen. Doch die Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht sind klar: Sie decken sich mit den Empfehlungen aus dem UNO BRK Bericht, welcher die Intransparenz und Anwendung von FU und Zwangsmassnahmen in der Schweiz mit Vehemenz und konkreten Empfehlungen kritisierte.
Antwort des Bundesrates: