20.233156 Aktionsplan für mehr Rechtssicherheit bei fürsorgerischer Unterbringung, bewegungseinschränkenden Massnahmen und Behandlung ohne Zustimmung

Grund des Vorstosses:

Nach der Einführung des KESR 2013 stellte der Bundesrat Verbesserungen fest (siehe u.a. Beantwortung Motion 19.3654), anerkannte jedoch auch die Kritik an der föderalistischen Umsetzung und gab eine umfassende Evaluation in Auftrag. Dabei ging es darum, die Handhabung der FU gemäss Artikel 426 ff. ZGB genauer zu untersuchen. Diese Evaluation wurde am 16. Dezember 2022 vom Bundesrat zu Kenntnis genommen. Gemäss Medienmitteilung möchte er nun zuerst die FU von Minderjährigen erneut evaluieren und danach weiterschauen. Doch die Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht sind klar: Sie decken sich mit den Empfehlungen aus dem UNO BRK Bericht, welcher die Intransparenz und Anwendung von FU und Zwangsmassnahmen in der Schweiz mit Vehemenz und konkreten Empfehlungen kritisierte.

Antwort des Bundesrates:

Jetzt Teilen:

Kontakt

SVP Zürich
z. Hd. Benjamin Fischer
Lagerstrasse 14
8600 Dübendorf

Datenschutz

Social Media