20.233075 Erstinstanzliche Asylentscheide. Hinterfragen der Bewilligungspraxis der Bundesbehörden

Antwort des Bundesrates:

1. Die zitierten Zahlen sind dem Bundesrat in dieser Form nicht bekannt. Der Bundesrat stützt sich beim Vergleich der Schweizer Entscheide mit jenen aus anderen europäischen Staaten auf die Statistik des Staatssekretariats für Migration (SEM) und die Daten der European Union Agency for Asylum (EUAA). Die folgende Aufstellung zeigt auf dieser Datenbasis eine Übersicht der erstinstanzlichen Gesamtschutzquote, welche die vom Interpellanten genannten Länder für das Jahr 2022 gemeldet haben. Unter die Gesamtschutzquote fallen alle Personen, denen Asyl oder ein anderer Schutzstatus (Zahlen der Schweiz inkl. vorläufige Aufnahme, aber ohne Status-S) gewährt wurde.AfghanistanEritreaIrakSomaliaSyrienTürkeiDeutschland96 %88 %27 %69 %96 %34 %Frankreich68 %71 %44 %38 %80 %14 %Italien100 %100 %92 %100 %99 %46 %Schweiz73 %85 %36 %66 %85 %76 %Europa insgesamt86 %86 %36 %62 %95 %43 %Quelle: EUAA und Statistiken SEM2. Diese Daten zeigen nur für Asylsuchende aus der Türkei eine im europäischen Vergleich deutlich höhere Schutzquote. Als Grund vermutet das SEM etwa die unterschiedliche Zusammensetzung der Gesuchprofile der Asylsuchenden. So ist aus Gesprächen mit den Nachbarländern beispielsweise bekannt, dass sich in der Schweiz unter den Asylsuchenden aus der Türkei ein höherer Anteil an Personen kurdischer Ethnie befindet. Weitere Unterschiede ergeben sich aus unterschiedlichen Definitionen und Zählweisen der einzelnen Staaten respektive der Organisationen, welche die Daten aufbereiten. Auch der Anteil an Asylsuchenden, die gestützt auf ein Dublin-Verfahren in einen anderen Staat weggewiesen werden, beeinflusst die Schutzquote.3. Nach Ansicht des Bundesrates können die Schutzquoten bei diesen Gesuchen nicht gesenkt werden. Das SEM unterzieht bereits heute jedes Asylgesuch einer sorgfältigen Prüfung auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, namentlich des Asylgesetzes (SR 142.31) und der Flüchtlingskonvention (SR 0.142.30).4. Das SEM überprüft seine Asyl- und Wegweisungspraxis regelmässig. Es verfolgt dazu aufmerksam die Veränderungen der Rechtsprechung und der Entwicklungen in den Heimat- und Herkunftsländern. Zudem finden Austausche mit europäischen Partnerbehörden statt, wobei auch unterschiedliche Schutzquoten thematisiert werden. Die Qualität der Entscheide wird unter anderem anhand verschiedener Kennwerte aus der quartalsweise publizierten Asylstatistik zur Entscheidbestätigkeitsquote kontrolliert. Auch führt das SEM punktuell interne Qualitätsaudits durch. Im Jahr 2019 hat das SEM eine umfassende externe Evaluation der Prozess- und Entscheidqualität durchführen lassen. Antwort des Bundesrates.

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