Die Lebensmittelverordnung soll dahingehend angepasst werden, dass in Lebensmittel beigemengte Insekten, wie Heuschrecken, Mehlwürmer, Proteine und/oder Eiweissträger explizit ausgewiesen werden.
Grund des Vorstosses:
Seit 2021 ist es innerhalb der EU erlaubt, gemahlene Insekten wie Heuschrecken und Mehlwürmer als Protein- und/oder Eiweissträger den Lebensmitteln beizufügen. Solches Mehl wird fast allen Lebensmitteln vom Brot über Saucen, verarbeitetem Getreide, Fleischprodukten usw. beigefügt.Auch die schweizerische Lebensmittelverordnung wurde dementsprechend angepasst.Natürlich ist es jeder Person freigestellt, ob sie Insekten gegrillt, getrocknet oder eben als beigemengtes Mehl essen will.Es gibt aber bestimmt viele Konsumenten, die auf den Verzehr solcher Tierchen, in welcher Form auch immer, gerne verzichten. Natürlich sind diese Zusätze gekennzeichnet, aber leider nur in der Zutatenliste und dann noch in lateinischer Sprache.Allergiker können laut deutschen Medienberichten durchaus allergisch reagieren, wenn sie auch auf Hausstaubmilben allergisch sind. Laut der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen ist das Risiko eher gering, aber auch noch zu wenig erforscht.Zum einen spielt hier natürlich die Eigenverantwortung, andererseits aber darf es nicht sein, dass wir zukünftig mit dem Fremdwörterbuch einkaufen müssen.Um Konsumenten, die den Verzehr von Schweinefleisch ablehnen, ob aus religiösen oder anderen Gründen, vor dem versehentlichen Verzehr zu schützen, sind die entsprechenden Produkte mit einem klar erkennbaren Zeichen markiert. Für Konsumenten sollen solche beigemengten Insekten klar und deutlich erkennbar sein, denn schliesslich lehnt ja auch die überwiegende Mehrheit den Verzehr von Insekten ab. Das hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt. Auch Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, sollen klar gekennzeichnete Produkte kaufen können. Und gerade auch aus Rücksicht auf allfällige Allergien liegt dies in der Verantwortung der Produzenten der Halb- und Fertigprodukte sowie den Detailhändlern.In diesem Sinne erwarten die Unterzeichner eine schnelle und konsumentenfreundliche Anpassung der Lebensmittelverordnung.
Antwort des Bundesrates: