20.233050 Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?

Grund des Vorstosses:

Der Föderalismus und das Departementalprinzip – vertikale und horizontale Machtteilung – gehören zu den Grundfesten und damit zum Erfolgsrezept der Schweiz. In jüngster Zeit sieht sich der Staat jedoch mit einem Anstieg an Querschnittsproblemen konfrontiert, welche diese beiden Institutionen herausfordern. Besonders im Bereich der Digitalisierung, wo Vernetzung und Interoperabilität eine zentrale Rolle spielen, stellen staatliche Alleingänge oder Insel-Lösungen eine Praxis dar, die es zu überwinden gilt. Es ist vermehrt feststellbar, dass in der Schweiz eine „digitale Schere“ zwischen Wirtschaft und Verwaltung aufgeht und die staatlichen digitalen Dienstleistungen auch im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich abschneiden (Schweiz auf Rang 28 von 33 nach Polen und vor Griechenland: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/egovernment-benchmark-2022).Die immensen Vorteile der Digitalisierung lassen sich schlicht nicht vollumfänglich auskosten, wenn die verschiedenen Staatsebenen und Politikbereiche nicht innerhalb koordinierter Rahmenbedingungen agieren. Es braucht deshalb verbindliche Standards, damit eine gesteigerte Interoperabilität der Verwaltungssysteme erreicht werden kann. Stammdatenmanagement (Prinzip „once only“) aber auch Beschaffungsprozesse können so effizienter umgesetzt werden. In Anlehnung an die Bildungsverfassung von 2006 braucht es bei der Digitalisierung ebenfalls ein verbindliches gemeinsames Vorgehen von Bund und Kantonen. Die bereits bestehende Zusammenarbeitsorganisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) kann diesem Anspruch mangels Weisungskompetenz heute nicht ausreichend gerecht werden. Das vorliegende Postulat ersucht den Bundesrat aus diesem Grund verschiedene Optionen zu prüfen, wie die DVS weiterentwickelt werden kann, damit mehr Verbindlichkeit in der digitalen Verwaltungslandschaft der Schweiz herrscht. Der Bericht soll in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug der Gemeinden und Städte erstellt werden. Sollte dies eine Verfassungsänderung voraussetzen, ist der Bundesrat gebeten einen Vorschlag auszuarbeiten und dem Bericht anzufügen.

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat hat die nötigen Abklärungen zu verschiedenen Varianten in Auftrag gegeben. Die wesentlichen Varianten sind (A) der Status quo mit der Organisation DVS ohne die Möglichkeit, verbindliche Regelungen zu erlassen, (B) die Schaffung einer gemeinsamen Behörde von Bund und Kantonen, welche verbindliche Regelungen erlassen kann, sowie (C) die entsprechende Ermächtigung des Bundes. Die Optionen B und C setzen eine Revision der Bundesverfassung voraus. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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