20.230442 Keine Besteuerung von AHV-Renten

Grund des Vorstosses:

Das aktuelle Steuersystem führt dazu, dass Pensionäre heute finanziell bestraft werden, wenn sie nach Renteneintritt einem Nebenerwerb nachgehen bzw. noch einige Jahre voll im Berufsleben verweilen. Grund hierfür ist, dass zum Erwerbseinkommen auch noch die AHV-Rente bei der Steuerberechnung aufsummiert wird, womit die Person in eine höhere Progressionsstufe fällt.Das ist unsinnig und kontraproduktiv. Pensionäre, die weiterhin einem Erwerb nachgehen, verringern die Gefahr von Altersarmut und entlasten dadurch den Staat, der weniger oder sogar keine Ergänzungsleistungen ausrichten muss. Werktätige Pensionäre können ihrem Arbeitgeber zudem weiterhin ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten zur Verfügung stellen, womit sie ebenfalls einen wertvollen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in der Wirtschaft leisten.Mit der Befreiung der AHV-Rente von der Einkommenssteuer können Pensionäre finanziell entlastet, der Werkplatz Schweiz gestärkt und staatliche Fürsorgegelder zielgerichteter geleistet werden.

Antwort des Bundesrates:

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