Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass zum aktuellen Zeitpunkt die Erarbeitung eines Bundesgesetzes, wie von der pa. iv. 21.480 gefordert, gar keinen Mehrwert bei der „Institutionalisierung“ des Dialogs mit der EU generiert, da der bilaterale Dialog bereits etabliert ist?
Antwort des Bundesrates:
Anlässlich seiner Klausursitzung vom 23. Februar 2022 hat der Bundesrat die Stossrichtung der Schweizer Agenda für die weitere Zusammenarbeit mit der EU festgelegt. Er will die offenen Punkte in den Beziehungen mit der EU – inklusive die institutionellen Fragen – auf der Grundlage eines breiten Paketansatzes angehen. Dieser Beschluss von 23. Februar dient als Grundlage für Sondierungsgespräche mit der EU. Der Bundesrat wird sich – wie üblich – mit der parlamentarischen Initiative 21.480 erst befassen, nachdem das Parlament ihn zur Stellungnahme eingeladen hat. Allfällige Rechtsharmonisierungen mit der EU sollen aber in jedem Fall nicht automatisch erfolgen, sondern nur dort, wo dies im Interesse der Schweiz ist. Es ist nach wie vor die Absicht des Bundesrats, mit der EU einen hochrangigen politischen Dialog zu etablieren, in dessen Rahmen eine Gemeinsame Agenda über die weitere Zusammenarbeit im Sinne des Beschlusses des Bundesrates vom 23. Februar entwickelt werden kann.