20.224111 Weniger Bürokratie in den Pflegeberufen

Grund des Vorstosses:

1. Der Aufwand der Pflegenden für das Dokumentieren Ihrer Tätigkeiten ist enorm. Es ist eine Arbeit, welche die Pflegenden eher ungern erledigen, da es nicht zu den Kernkompetenzen des gelernten Berufes gehört. Bei einer Reduktion dieser Arbeiten, kann erwartet werden, dass weniger Pflegende ihren Beruf verlassen.2. Durch eine Reduktion des bürokratischen Aufwandes, hätten die Pflegenden wieder mehr Zeit für die eigentliche Arbeit mit den Menschen, was zu mehr Zufriedenheit und Lebensqualität bei allen führen würde.3. Damit würden die Kosten im Gesundheitswesen deutlich reduziert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Antwort des Bundesrates:

Der Bundesrat ist sich der administrativen Belastung der Gesundheitsfachpersonen bewusst. Gleichzeitig ist eine gute Pflegedokumentation für die Qualität der Pflege von zentraler Bedeutung. Wie er in seiner Stellungnahme zum Postulat 19.4551 de Courten „Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege“ festgehalten hat, liegt die Reduzierung der administrativen Belastung der Pflegenden, aber auch der Ärzteschaft, nicht alleine in der Kompetenz des Bundes. Es braucht auch Anstrengungen von Seiten der Gesundheitseinrichtungen, der Tarifpartner und weiteren Akteuren. Beispielsweise ist es an den Pflegeheimen und den Kantonen, für die Erfassung des Pflegebedarfs solche Instrumente auszuwählen, welche administrativ möglichst einfach zu handhaben sind.Der administrative Aufwand kann zudem durch eine Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen teilweise reduziert werden. Der Bundesrat hat aus diesem Grund die Annahme der Motion 21.4374 Silberschmidt „Einführung einer digitalen Patientenadministration“ beantragt. Er hält in seiner Stellungnahme vom 23. Februar 2022 fest, dass er bereit ist, im Rahmen seiner Kompetenzen die Digitalisierung der Administration zu fördern. Die Motion wurde von beiden Räten angenommen und dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) zur Umsetzung überwiesen.Der Bundesrat kennt die Problematik der frühzeitigen Berufsaustritte in den Pflegeberufen. Gemäss der Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) „Berufskarrieren Pflege“ vom Oktober 2021 wird der administrative Aufwand allerdings relativ selten als Austrittsgrund angegeben (www.zhaw.ch > Gesundheit > Forschung > Public Health > Projekte > Berufskarrieren Pflege: Längsschnittstudie nach dem Berufseinstieg). Häufiger werden die zu leistenden Überzeiten, die unregelmässigen Arbeitszeiten und die damit verbundene erschwerte Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben genannt. Weitere oft genannte Gründe sind, dass Pausen nicht eingehalten werden können, sowie die permanent hohe physische und psychische Belastung im Beruf.Mit der Umsetzung der Pflegeinitiative werden insbesondere im Rahmen der 2. Etappe Massnahmen vorgeschlagen, mit denen die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessert und die bekannten Probleme angegangen werden sollen. Der Bundesrat wird bis voraussichtlich Ende 2022 über das weitere Vorgehen entscheiden.Im Hinblick auf diese Arbeiten ist der Bundesrat der Ansicht, dass das Anliegen der Motion bereits aufgenommen und geprüft wird. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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