Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Lösung auszuarbeiten, um die Daten der Schiffs- und Schiffsführerzulassung sowie die Daten der Administrativmassnahmen in das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) einzubinden. Der bisherige blaue Schiffsführerausweis soll durch einen Ausweis im Kreditkartenformat ohne Adressangabe, analog zum Strassenverkehr, ersetzt werden, welcher bei einem Wohnsitzwechsel nicht mehr umgetauscht werden muss. Weiter soll die Einführung einer digitalen Lösung für den Schiffs- und Schiffsführerausweis geprüft werden, wie sie bereits in der Motion 20.4356 für den Fahrzeug- und Führerausweis auf der Strasse beantragt wurde. Auch soll mit der Anbindung an das IVZ der interkantonale Informationsaustausch, insbesondere bei den Administrativmassnahmen, verbessert werden.
Grund des Vorstosses:
Die Einführung des Fahrberechtigungsregisters (früher FABER, heute IVZ) erlaubt es seit dem 01. April 2003, Führerausweise im Strassenverkehr im Kreditkartenformat auszustellen. Das Register ermöglicht es, Informationen zentral zu speichern und abzurufen. Für die Fahrzeugführer entfiel die Umtauschpflicht bei einem Wohnsitzwechsel. Dieses System hat sich seit bald zwanzig Jahren bewährt.Im Bereich der Binnenschifffahrt sieht dies anders aus: Die Daten über Schiffe und deren Schiffsführer (inkl. Administrativmassnahmen) werden heute durch die kantonalen Schifffahrtsämter dezentral in verschiedenen IT-Systemen mehrfach erfasst und gepflegt. Daraus entstehen, auch aus Sicht der Verkehrssicherheit, erhebliche Nachteile. So ist der fehlerfreie und vollständige Austausch aktueller Daten zwischen den Schifffahrtsämtern, den polizeilichen Kontrollorganen, dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und der eidgenössischen Zollverwaltung (Zollstellen, Oberzolldirektion) nicht ausreichend sichergestellt. Kantonsübergreifende Informationen zu Führer- und Ausweisdaten (inkl. verfügte Massnahmen) können nur durch aufwändige Rückfragen beim bisherigen Kanton ermittelt werden. Solche Rückfragen erfolgen i.d.R. nur dann, wenn sachliche Gründe dazu veranlassen. Weiter sind bestehende Auflagen und Informationen über notwendige medizinische Kontrollen nicht kantonsübergreifend bekannt. Diese können nicht durchgehend kontrolliert werden, was aus Sicht der Verkehrssicherheit sehr bedenklich ist.Vom Mehrwert einer zentralen und vernetzen Datenbank profitiert somit eine grosse Anzahl von Fachanwendern (Schifffahrtsämter, polizeiliche Kontrollorgane, Bundesamt für Verkehr, Typenprüfstelle der vks, Eidgenössische Zollverwaltung, Vereinigung der Schifffahrtsämter [vks], Gerichte, Schifffahrtsamt der Armee, Bundesamt für Statistik) sowie Importeure, Werften, Handel sowie Privat- und Geschäftskunden. Die zentrale Datenhaltung würde auch die Grundlage bilden, den Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) oder einen digitalen Führerausweis in der Schifffahrt einzuführen. Damit wird der hohen Mobilität der Bevölkerung Rechnung getragen und der vielfach als lästig und teuer empfundene Umtausch des Führerausweises bei einem Wohnsitzwechsel abgeschafft.
Antwort des Bundesrates:
Die neue zentrale Datenverwaltung der Schiffs- und Schiffsführerzulassung beim Bund verursacht Investitionskosten beim Bund von 3.5 bis 5.5 Millionen Franken sowie zusätzliche Betriebskosten im Umfang von 300’000 bis 400’000 Franken pro Jahr sowie zusätzliche Personalkosten von 600’000 Franken pro Jahr. Sie kann nur umgesetzt werden, wenn sich die Kantone und die Inhaberinnen und Inhaber der Führerausweise an diesen Kosten beteiligen. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.