Der Bundesrat wird beauftragt, den Beitritt zum EU-Katastrophenschutzverfahren zu beantragen.Im Gegensatz zu den sechs Ländern Island, Nordmazedonien, Montenegro, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und Serbien, die nicht Mitglied der EU sind, sowie zur Türkei nimmt die Schweiz nicht am EU-Katastrophenschutzverfahren teil. Dieses Verfahren, das 2001 von der EU eingeführt wurde, bietet aber nützliche Koordinierungs- und Reaktionsmittel, die es ermöglichen, durch Naturkatastrophen verursachte Notlagen in Europa (und in geringerem Masse auch im Rest der Welt) besser zu bewältigen. Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl Naturkatastrophen, grösstenteils aufgrund des Klimawandels, haben mehrere Mitgliedsstaaten das Potenzial dieses Verfahrens vermehrt genutzt; beispielsweise indem Hilfsmittel zur Löschung von Bränden, wie etwa Löschflugzeuge, auf dem Gebiet von Nachbarstaaten eingesetzt wurden. Angesichts der guten Resultate hat die Europäische Kommission angekündigt, das Katastrophenschutzverfahren stärken zu wollen, indem erstmals gemeinsam Material (Löschflugzeuge) angeschafft wird. Diese Stärkung lässt auf eine langfristige Vertiefung der Koordination schliessen, hin zu einer quasi-automatischen gegenseitigen Unterstützung zwischen den Mitgliedsstaaten, einer Art Nato des Katastrophenmanagements.
Grund des Vorstosses:
Trotz dieser unbestreitbaren Erfolge und der Entwicklungsaussichten scheint die Schweiz nicht an einem Beitritt zum oben erwähnten Verfahren interessiert zu sein. Es wirkt so, als wäre der Bundesrat der Meinung, die bilateralen Verträge, die die Schweiz mit ihren Nachbarn abgeschlossen hat, seien ausreichend. Aber es gibt keinerlei Garantie, dass diese Verträge Vorrang vor dem Grundsatz der Kooperation im Rahmen des Verfahrens haben werden. Anders formuliert haben wir keine Garantie, dass unsere Nachbarländer eher uns helfen werden als Mitgliedern des EU-Katastrophenschutzverfahrens, vor allem wenn ihre kumulierten Mittel, beispielsweise Löschflugzeuge, kaum ausreichen, um mehrere Waldbrände an verschiedenen Orten in Europa zu bekämpfen. Dieser Umstand stellt ein erhöhtes Risiko für die Schweiz dar, falls es in einem schwer zugänglichen Gebiet zu einem grossen Waldbrand kommt und uns nur wenige Löschmittel zur Verfügung stehen. Heute wissen wir, dass solche Ereignisse aufgrund steigender Temperaturen in Verbindung mit langen Trockenheitsperioden, wie wir sie im Sommer 2022 erlebt haben und in Zukunft häufiger erleben werden, nicht mehr selten sein werden. Trotzdem hat es der Bundesrat erst kürzlich abgelehnt, neue Löschflugzeuge zu kaufen und gleichzeitig darauf verzichtet, die Notwendigkeit einer verbesserten Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern zu thematisieren. So wirkt die Schweiz schlechter auf die Bewältigung von neuen Naturgefahren, in erster Linie Grossbränden, vorbereitet als jemals zuvor. Dies ist beunruhigend.Die Schweiz sollte darum aufgrund dieser verschiedenen Aspekte so schnell wie möglich die notwendigen Schritte für den Beitritt zum EU Katastrophenschutzverfahren einleiten. Dieser Beitritt wäre nicht nur eine Investition in die Sicherheit, sondern auch in die Erfüllung ihrer moralischen Pflicht zur Solidarität mit ihren Nachbarn.
Antwort des Bundesrates:
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.