20.223281 Den Mittelstand aufgrund der stark gestiegenen Benzin- und Dieselpreise entlasten. Den Berufskostenabzug für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte auf 6000 Franken anheben

Grund des Vorstosses:

Mittelständische Haushalte müssen ihr Geld einteilen und sie sind durch die stark gestiegenen Energiepreise besonders schwer betroffen. Stand heute können die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte bis zum Maximalbetrag von 3000 Franken geltend gemacht werden (vgl. Art. 26 Abs. 1 Bst. a DBG i. V. m. Art. 5 Berufskostenverordnung). Die nun beabsichtigte Anhebung des Maximalbetrags betreffend den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer entlastet gerade Arbeitnehmende mit einem langen Arbeitsweg – diese sind heute durch die stark angestiegenen Energiepreise besonders schwer betroffen. Der Entwurf ist zudem so auszugestalten, dass die KMU ebenfalls entlastet werden, sofern die Arbeitnehmer im Besitz eines Geschäftsfahrzeugs sind (Ausgestaltung Privatanteil Geschäftsfahrzeug). Mit dieser verhältnismässigen Anpassung des Abzugs kann das Budget des durch die stark gestiegenen Benzin- und Dieselpreise heftig getroffenen Mittelstands etwas entlastet werden.

Antwort des Bundesrates:

Die wirtschaftliche Erholung von der Corona-Krise hat sich bis zuletzt fortgesetzt. Allerdings belastet der Krieg in der Ukraine die Aussichten. Für die Schweizer Volkswirtschaft dürften hauptsächlich indirekte Auswirkungen des Konflikts von Bedeutung sein. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der globalen Preisanstiege bei Energieträgern und anderen Rohwaren (u. a. Grundnahrungsmittel, Industriemetalle) mit höheren Teuerungsraten zu rechnen. In den ersten Wochen seit Kriegsbeginn in der Ukraine hat sich der Schweizer Franken nominal tendenziell aufgewertet, v. a. gegenüber dem Euro. Dies trägt aktuell dazu bei, den importierten Teuerungsdruck im Inland zu begrenzen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes erwartet für 2022 eine Teuerungsrate von 1,9 Prozent (Prognose von Dezember 2021: 1,1%) mit entsprechenden dämpfenden Effekten auf die Entwicklung des privaten Konsums.Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er sieht derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für Massnahmen, allerdings ist die Preisentwicklung weiterhin volatil und die weitere Entwicklung unsicher. Es wurde vor diesem Hintergrund eine interdepartementale Arbeitsgruppe der betroffenen Departemente UVEK, WBF und EFD gebildet. So werden laufend Grundlagen erarbeitet und mögliche Handlungsfelder des Bundes mit Blick auf allfällige Massnahmen und deren Finanzierung sowie deren Konsequenzen geprüft. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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